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Auswärtssieg vor dem BGH – ersehnte Gerechtigkeit

By 24. April 2019Allgemein

Als das Landgericht Marburg sein Urteil im vergangenen März gegen zwei junge Schalker Fans verkündete, war dies ein kaum vorstellbarer Schlag in die Magengrube aller, die zu dem jungen Mann standen, den ich verteidigte. Nach etlichen Verhandlungstagen kam das Gericht zu dem Urteil, dass beide Angeklagten wegen versuchten Mordes schuldig seien und zu viereinhalb Jahren Knast verurteilt werden müssten. Zwar saß unser Mandant bis zur Urteilsbegründung (und leider auch danach) in Untersuchungshaft, dennoch rechnete niemand mit einem solch drakonischen Schuldspruch. Selbst die Staatsanwaltschaft beantragte bei meinem Mandanten keine Verurteilung wegen Mordversuchs, sondern „lediglich“ wegen schwerer Körperverletzung. Ein Exzess des Gerichts.

Vorausgegangen war eine Schlägerei auf einer Art Kirmes in einer hessischen Kleinstadt. Mutmaßlich haben sich mehrere alkoholisierte Männer, nach unserer Information war es eine „Zwei gegen Zwei“-Konstellation, miteinander geprügelt. Mein Mandant war an dieser Schlägerei nach den Angaben des Sachverständigen nur insoweit beteiligt, als dass er mit einem Tritt zwar zum Sturz der anderen Person beitrug, aber definitiv nicht für dessen späteren schwereren Verletzungen verantwortlich war. Diese seien später durch jemand anderen hinzugefügt worden.

Dennoch meinte das Gericht annehmen zu müssen, dass man bei Schlägereien im Fußballkontext von einem „unbedingten Vernichtungswillen“ gegen den jeweiligen Gegner ausgehen müsse, deshalb sei der Tatbeitrag des Fans Nummer 1 gezielt die Vorbereitung gewesen für die späteren Handlungen des Fans Nummer 2. Deshalb müssten beide wegen versuchten Mordes dran glauben. Ein notwendiger „Tatplan“ wird kurzerhand unterstellt. Und es gibt auch ein passendes Mordmerkmal, nämlich die „niedrigen Beweggründe“, die in der Rivalität der Fußballfans untereinander zu suchen sei. 

Fußballstrafrecht eben. Da gelten andere Regeln als sie im Strafgesetzbuch stehen. Denn wenn man nach dem geht, was Marburg geurteilt hat, wäre jede zweite Kirmesschlägerei als versuchter Mord zu klassifizieren. Dieses Urteil war und ist eines der ungerechtesten, das ich erleben musste.

Auf ein solches Urteil folgt natürlich die Revision zum Bundesgerichtshof. Die Erfolgsquote dort liegt bei vielleicht 10%, was an dem speziellen (merkwürdigen) Wesen des Revisionsrechts liegt. Als Verteiger schüttelt man mithin ohnmächtig den Kopf, wenn man liest, welche Urteile angeblich noch in Ordnung gingen.

Aber dieses Urteil aus Marburg war dann schließlich auch dem 2.Strafsenat des BGH des Schlechten etwas zu viel. Ende Januar fand in Karlsruhe die mündliche Verhandlung vor dem Senat statt; für mich immer wieder aufregendes Erlebnis. Nach unzähligen Verschiebungen der Urteilsverkündung kam es dann heute endlich zu der erwartet/erhofften Entscheidung: Das Urteil wurde komplett aufgehoben und muss nun erneut verhandelt werden, wenngleich mit ungleich besseren Vorzeichen für den Mandanten. Der BGH stellte fast alles, was wir an dem Urteil kritisiert haben, als Rechtsfehler fest. In Kurzfassung: Der BGH erklärte dem Landgericht Marburg, was genau ein sogenannter „bedingter Tötungsvorsatz“ ist und warum dieser hier eben nicht festgestellt werden kann. Auch wunderte sich der BGH, genau wie wir, darüber, dass hier alle Beteiligten fröhlich in einen Topf geworfen und zur selben Strafe verurteilt wurden, obwohl sie etwas komplett anderes getan haben.

Das ist ein guter Tag! Es gibt nun eine neue Verhandlung, die hoffentlich zu einem gerechten Ergebnis führen wird. Ungerecht ist, dass der Mandant seit seiner Festnahme bis heute inhaftiert wurde. Es entscheidet über die Fortdauer der Untersuchungshaft nämlich leider das Gericht, dessen Urteil man angefochten hat. Eines der vielen Fehler im System. Aber da der BGH heute Klartext sprach, darf man nun endlich, endlich davon ausgehen, dass der Mandant in ein paar Tagen endlich wieder ein freier (junger) Mann ist. Denn es ist folgendes klar: Natürlich trifft den Mandanten an seiner Tat eine Verantwortung. Dieser stellt er sich gewiss. Aber in diesem Fall von einem versuchten Mord zu sprechen und mit einer drakonischen Strafe zu reagieren, führt allein dazu, dass sicherlich viele ProzessbeobachterInnen Zweifel an einer gerechten Strafjustiz bekommen haben. Ganz abgesehen davon hat es den Mandanten und dessen Familie an die Grenzen der psychischen Belastbarkeit geführt. Niemand möchte so etwas durchmachen, selbst wenn er an sich weiß, eine Strafe verdient zu haben, wenngleich eine deutlich mildere.

So niederschmetternd wie der Tag der Urteilsverkündung in Marburg war, so sehr wie dieses Urteil nicht nur dem Mandanten, sondern auch dem Verteidiger weh getan hat, so froh sind wir über das späte, aber mehr als gerechte Korrektiv am heutigen Tage aus Karlsruhe. 

Ich frage mich nur, ob es aus Gründen des Abstiegskampfs für den Mandanten angenehmer wäre, noch vor oder erst nach dem Derby am Wochenende entlassen zu werden. Aber das ist ein anderes Thema….