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Frohe Weihnachten, Pegidioten!

By 24. Dezember 2015Allgemein

Zum Jahresabschluss möchte ich mal wieder den Servicegedanken dieses Blogs in den Mittelpunkt stellen. Das politische Thema des Jahres war die sogenannte Flüchtlingskrise. Vor allem die Kameraden aus der AfD und ihre mobile Straßeneinheit, die Pegidioten, kreischten herum in der Sorge, der syrische Flüchtling an sich sei ein marodierender, vergewaltigender und Kinder essender Geselle. Nachdem ich nun in diesem Jahr keine neuen Straftäter mehr entgegen nehme, will ich mal in dieser Hinsicht ein kleines Fazit ziehen und resümieren, wie sich die Dinge da so entwickelt haben. Dabei wissen wir alle, dass ich nicht repräsentativ bin, aber die große Weltpolitik spiegelt sich durchaus in der kleinen Anwaltskanzlei wieder.

Und ja, man kann den populistischen Schreihälsen auf der einen Seite sogar nicht absprechen, Recht zu haben. In der Tat habe ich in diesem vergehenden Jahr einen recht deutlichen Anstieg von Vorwürfen aus dem Sexualstrafrecht verzeichnen müssen. Das war wirklich auffällig. Haben die Pegidioten also wirklich recht? Hmm. Wenn ich die Fälle des Jahres so durchgehe, waren die vermeintlichen (denn gefühlt 75% aller Vorwürfe in diesem Bereich stellen sich als unwahr heraus) Sexualstraftäter alle Inhaber eines deutschen Passes. Alle durch und durch deutsch. So wird das also schonmal nix mit Eurer kruden Angstmacherei.

Aber kamen wenigstens welche der Millionen syrischer Flüchtlinge wegen anderer Dinge zum Strafverteidiger? Und ja, jetzt habt Ihr mich kalt erwischt, tatsächlich hatten diverse von ihnen Beratungsbedarf. Weswegen? Weil sie von ihren Schleppern, Vermietern und sonstigen Vertragspartnern in ihrem neuen Land unter Ausnutzung ihrer Unerfahrenheit in jeglichen denkbaren Angelegenheiten beschissen worden sind und sich nicht mehr zu helfen wussten. Opfer, nicht Täter.

Kann der Verteidiger denn jetzt ernsthaft behaupten, es gäbe aus der Gruppe der gewaltbereiten und kriminellen syrischen Flüchtlinge niemanden, der bei ihm wegen einer hier begangenen Straftat war? Nein, kann er nicht. Tatsächlich war erst im Dezember einer aufgekreuzt. Aha! Aha? Was soll er getan haben? Nun, ihm wird Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen, weil er dachte, er könne mit seinem syrischen Führerschein ein Jahr in Deutschland fahren, bevor er hier einen deutschen Führerschein erwirbt. Erlaubt sind aber nur sechs Monate! Somit gibt es also doch einen gemeingefährlichen Straftäter aus dieser überaus kriminellen Gruppe. Auch wenn er keine Kinder aß. Aber fast.

Ihr habt’s gewusst, nicht wahr? Frohe Weihnachten!