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„Ich geh jetzt“

By 27. August 2014Allgemein

Im ersten Strafprozess nach dem Urlaub muss man irgendwie wieder rein kommen ins Alltagsgeschäft. Man verlernt zwar in drei Wochen nicht das Verteidigen, aber schließlich ist der Urlaub dazu da, juristische Dinge aus dem Kopf zu verbannen. Und nun geht es wieder um was.

Um nicht weniger als ein paar Jahre in Freiheit oder Unfreiheit ging es dann gleich am ersten Tag vor Gericht. Schlechte Voraussetzungen: Der Mandant war immer wieder wegen der selben Dinge vorbestraft, hat zuletzt gesessen und stand noch immer unter Bewährung. Und nun sollte es um 19 neue Taten gehen, derer er angeklagt war, ein Großteil davon basierend auf der Aussage eines einzigen Zeugen. Aussage gegen Aussage. Von vornherein war klar, dass es mindestens drei Jahre setzen würde plus eine in der Folge widerrufene Bewährungsstrafe, wenn es zur Verurteilung kommt. Also keine einfache Aufgabe direkt nach dem Urlaub.

Aber es gibt einen Typus Zeugen, der einem die Sache dann doch wieder einfach macht. Eine Art Mensch mit einer gehörigen Portion Grundaggressivität und Belastungspotenzial, bei der man sich sofort fragt, wieso Polizei und Staatsanwälte dieser Person scheinbar alles glauben. Okay, die Staatsanwälte lesen auch nur, was Polizisten in Vernehmungen aufschreiben. Aber spätestens diese hätten sich fragen müssen, was da mit der Person los ist. Hat man einen solchen Zeugen vor sich, dem man den unsachlichen Hass auf den Angeklagten förmlich ansieht (sei es aufgrund der Tat oder des Lebens), kann man es schaffen, ihn durch eine Reihe ganz ruhig gestellter Fragen völlig aus der Ruhe zu bringen.

(Foto: nosha; Lizenz)

(Foto: nosha; Lizenz)

Letztlich auch Fragen, die mit der Sache gar nicht viel zu tun haben, sondern den wunden Punkt in der menschlichen Beziehung treffen und die dazu führen, dass alle Beteiligten spüren, wer das eigentliche Aggressionspotential in der Beziehung zwischen beiden in sich trägt. Und so wurde der Zeuge im Laufe der Befragung immer gereizter, ausfallender gegenüber mir, dann gegenüber dem Gericht, welches meine Auffassung teilte, dass meine Fragen zu beantworten seien, bis der Zeuge schließlich ankündigte, jetzt gar nichts mehr zu sagen, aufstand und gehen wollte. Richterin und Staatsanwältin mussten regelrecht laut werden, damit man sich wieder hinsetzt, um die Sache wenigstens formal nicht ausufern zu lassen. Dann die nächste Frage und die Antwort „ich verweigere jetzt die Aussage und gehe“. Der richtige Zeitpunkt, um vorerst mit der Fragerei aufzuhören.

Und so stand am Ende eine fluffige, erneute Bewährungsstrafe aufgrund der wenigen eingeräumten Dinge; von den 19 Taten blieben drei übrig. Da hat jemand Glück gehabt. Und in der Summe sicherlich vier bis fünf Jahre Lebenszeit gewonnen.