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Kommt Zeit, kommt Rat

By 4. Juli 2013Allgemein

Im Juli 2012 erheben wir für einen Mandanten Klage auf Schmerzensgeld gegen zwei Ärzte wegen eines mutmaßlichen Behandlungsfehlers. Erst schreibt man sich hin und her, dann legt das Gericht im September 2012 den Termin zur mündlichen Verhandlung auf Dezember 2012 fest. Im Oktober wird dieser Termin aufgehoben und wegen Krankheit eines Richters auf August 2013(!) verschoben. Nachdem ich dagegen rummoppere (der Mandant ist auch nicht mehr der jüngste) wird er gnädigerweise auf Juli 2013 vorverlegt. Nun denn, runde 10 Monate tut sich nix, dann der große Tag: Der Richter eröffnet die Verhandlung damit, dass er die Sache neu übernommen hätte und nicht nachvollziehen könne, wie sein Vorgänger auf die Idee käme, ohne die Parteien verhandeln zu wollen. Wir könnten uns also gleich vertagen, es gibt einen neuen Termin zur Anhörung des Mandanten und der beiden Ärzte. Ob ich Ende November Zeit hätte.

Nun, das erhöht natürlich die Vergleichsbereitschaft zu einem schlechten Vergleichskurs. Denn wenn es so weitergeht, wird es gegen Ende des Jahrzehnts vielleicht zu einer Entscheidung kommen – vorher stehen noch Gutachten, neue Termine, vielleicht Berufung oder Revision mit weiteren Anhörungen, weiteren Gutachten an. Und was und ob hinterher raus kommt, weiß natürlich keiner. Da ist der schlecht behandelte Patient natürlich gerne bereit, eine dicke Kröte zu schlucken, was die hinter den Ärzten stehenden Versicherungen natürlich nur allzu genau wissen und einkalkulieren.