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Straftäter de luxe

By 23. April 2013Allgemein

Ulrich Hoeneß wird nicht ins Gefängnis müssen (UPDATE: Nachdem es inzwischen heisst, es gäbe einen außer Vollzug gesetzten Haftbefehll bin ich da nicht mehr so sicher). Davon gehe ich nach den jüngsten Medienberichten einmal aus. Durchgekaut wurde die Causa Hoeneß in den letzten Tagen genug, das will ich nicht auch noch einmal tun. Aber unterstellt man, dass die Staatsanwaltschaft bei ihrer Durchsuchung der Villen des redseligen Fleischfabrikanten kein belastbares Material dafür gefunden hat, dass er, Hoeneß, Hinweise auf eine konkrete Ermittlung gegen ihn hatte, dann wird seine Selbstanzeige ihn am Ende wohl befreien. Im wahrsten Sinne des Wortes. So ist das Gesetz.

Andere haben es da nicht so gut. Die gesetzlichen Regelungen der Selbstanzeige im Steuerstrafrecht sind schon sehr exklusiv. Zum einen, weil es sie nur dort gibt. Natürlich kann man sich immer selber anzeigen, wegen aller Straftaten, die man den lieben, langen Tag so begeht. Aber das hilft einem nur sehr bedingt. Klar, vielleicht gibt es einen gewissen Strafrabatt. Dieser ist oft aber gar nicht messbar. Macht man auch noch, wie bei der strafbefreienden Selbstanzeige des Steuerbetrügers den Schaden sofort wieder gut, gilt im „normalen Strafrecht“ nur die Gummivorschrift des § 46a StGB. Der Strafrahmen kann gemildert werden, bei kleineren Delikten (Bagatellen) kann von Strafe abgesehen werden. Raus aus der Nummer kommt man regelmäßig nicht.

Auch das Freikaufen ist ein Privileg der Reichen. Diese können es sich eben erlauben. In meiner täglichen Praxis ist der alltägliche Steuerhinterzieher nicht die Liga des Ulrich Hoeneß, der aus der Portokasse die Steuerschuld begleichen kann. Vielmehr ist es zum Beispiel der Konsument geschmuggelter Zigaretten. Wird irgendwo ein Zigarettenschmuggler ausfindig gemacht, zapft der Staat rasch die Telefonleitungen an, um abzuhören, wer wann wieviel Stangen bestellt und kauft. Anschließend wird zugegriffen und jeder der am Telefon ermittelten KäuferInnen bekommt sein eigenes, kleines Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung sowie eine saftige Steuerrechnung, gerne im kleineren fünfstelligen Bereich. Vorsichtig ausgedrückt ist der, welcher auf geschmuggelte Zigaretten zurückgreift, meist nicht in der Lage, diese individuell heftigen Summen aufzutreiben. Ganz abgesehen davon, dass eine rechtzeitige Selbstanzeige schwerlich realisierbar ist.

Schließlich sind auch die Strafhöhen bei der Steuerhinterziehung sehr privilegiert. Das will ich auch nicht anprangern, Knast hilft selten weiter. Aber das Mißverhältnis zwischen dem Steuerhinterzieher, der nichts anderes ist als ein Betrüger zum Nachteil des Finanzamts, respektive der Allgemeinheit und dem „normalen Betrüger“ ist immens. Der BGH wirbt in gewöhnlichen Fallkonstellationen dafür, dass es keine Bewährung mehr geben soll bei einem Steuerschaden jenseits der einen Million Euro. Da kann der kleine Betrüger nur von träumen. Schon für fünfstellige Summen des gewöhnlichen Betruges kann man locker viele, viele Jahre im Knast verbringen. Wer eine Versicherung und damit auch eine Art Solidargemeinschaft betrügt, indem er einen Verkehrsunfall fingiert und dadurch 20.000€ einstreicht, darf selten auf Bewährungschancen hoffen. Jedenfalls nicht ohne Kampf.

Ulrich Hoeneß wird es freuen, wie es ist. Aber die unfaßbar große Schere in der unterschiedlichen Bewertung sehr ähnlicher Delikte hat schon grotesk unsoziale Züge zu Ungunsten sozial Schwacher. Der Unterschied in der Behandlung will mir jedenfalls nicht recht einleuchten.