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Mit 80 ins Polizeitaxi

By 6. März 2013Allgemein

Das war eine traurige Veranstaltung vor dem Schöffengericht. Der Mandant sollte einen Diebstahl und einen Hausfriedensbruch begangen haben. Angezeigt von einer knapp 80-jährigen Anzeigenerstatterin. Mal abgesehen davon, dass der Mandant die Vorwürfe glaubhaft und mit dokumentiertem Zeitalibi bestreiten konnte – allein die Vorwürfe, wie sie sich aus der Akte ergaben waren, ähm, merkwürdig. Der Diebstahl hat sich in zwei Aussagen der Dame einmal in Ortsteil 1, einmal in Ortsteil 2 ereignet. Die andere Tat: Der Mandant sei mit seiner Freundin auf den Balkon geklettert, habe dort das auf Kipp stehende Balkonfenster ausgehebelt, sei in die Wohnung eingedrungen und habe dort -Obacht!- „Mensch ärgere Dich nicht“ mit seiner Freundin gespielt. Gestohlen worden sei nichts.

Für die Staatsanwaltschaft ein glasklarer Vorwurf, zumal der Mandant einiges an Bewährung offen hatte und es für ihn um die Wurst ging. Ein Schelm, wer böses dabei denkt, dass die alte Dame gut befreundet mit der inzwischen geschiedenen und verfeindeten Ex-Frau des Mandanten ist, die über die Haftentlassung not amused war.

Zur ersten Verhandlung erschien die Dame nicht. Der Richter sprach von „gleichem Recht für alle“ und ordnete eine polizeiliche Vorführung an. Auf das Alter käme es nicht an. Wir verwiesen darauf, dass die Dame durchaus verwirrt ist, aber es gab einen neuen Termin. In dem wurde es dann entwürdigend: Die alte Dame wurde mit dem Polizeitaxi vorgeführt. Der Polizist in der einen Hand mit einem rosafarbenen Vorführungsbefehl – in der anderen Hand die Zeugin umklammert. Diese wirr, mit wirren Haaren, sie sah alt und verloren aus. Dem Richter war es sichtlich unangenehm. In einem Gespräch mit dem Polizisten äußerte der Polizist, die Dame habe auch schonmal lichte Momente, heute sähe es aber nicht ganz so gut aus. Demenz lautet die Diagnose.

Der Richter wollte ohne Vernehmung freisprechen, der Staatsanwalt bestand aber darauf, sich ein eigenes Bild zu machen und stellte ein halbes Dutzend Fragen, die sämtlichst im Nirvana verpufften. Sie „schilderte“ einen komplett anderen Sachverhalt. Dann hatte auch der Staatsanwalt ein Einsehen und der Mandant , inzwischen angesichts des Zustands der Frau -immerhin eine gute Bekannte aus besseren Tagen- in Tränen aufgelöst. Anders als bei der normalen Vorführung, wo die Zeugen zum Gericht gefahren und dann ihrem Schicksal überlassen werden, hat der Polizist sie dann wenigstens wieder nach Hause gefahren.

Wir haben uns dann entschlossen, über das Gericht eine Betreuungsanregung zu verfassen. Offenbar ist die gute Frau völlig hilflos und verwirrt. Nach Mandantenangaben kümmert sich auch der Sohn nicht, so dass hier Hilfe dringend angezeigt wäre. Alles traurig und man merke: Alter schützt auch vor der vorübergehenden Festnahme nicht.