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Wozu Befangenheitsanträge?

By 4. Februar 2013Allgemein

Auf den ersten Blick machen Befangenheitsanträge gegen Richter wenig Sinn. Sie vergiften die Stimmung und sind in der Regel nicht erfolgreich. Ein Richter kann sich noch so voreingenommen geben, wie er will. Da über den Befangenheitsantrag die Kollegen vom selben Gericht entscheiden und dem Kollegen nicht schriftlich geben wollen, das er das Maß überspannt hat, werden Befangenheitsanträge durchgehend abgelehnt. Das weiß man natürlich und kann sich allenfalls erhoffen, dass ein Oberlandesgericht oder der Bundesgerichtshof im Revisionsverfahren eine andere Meinung zutraut und dort dann feststellt, dass der abgelehnte Richter wirklich befangen war. Aber auch das ist seltenst der Fall. Bei einer Schulung durch einen BGH-Richter wurde mir mal doziert, im Schnitt etwa ein Befangenheitsantrag pro Senat pro Jahr habe Erfolg. Das sind dann in Landgerichtsverfahren deutschlandweit fünf(!) zum Erfolg führende Befangenheitsanträge. Und dafür versaut man sich vor Ort die Stimmung und bringt den Richter gegen sich auf?

Ja, manchmal muss das einfach sein. Denn es gibt so Situationen, in denen man sich einfach nicht alles gefallen lassen darf – ganz egal, dass die Richter einander stets für unbefangen halten. Diese Momente, in denen man sich einer Wand entgegensieht, die nicht offen ist für Argumente und nicht den Versuch unternimmt, sich die Situation des Angeklagten vor Augen zu führen. In denen man es einfach leid ist. Und mal ehrlich – wenn man sparsam mit solchen Anträgen umgeht, dann stellt man sie in der Regel ohnehin in jenen Verfahren, in denen man eh schon verloren hat.

Ich stelle diese Anträge ebenfalls sehr sparsam. Bei täglicher Strafprozessfrequenz vielleicht in zwei Jahren einen. Letzte Woche war es wieder so weit. Der Mandant kassierte unverteidigt eine Bewährungsstrafe und beteuert seine Unschuld. Er hat allerdings eine Menge Zeugen gegen sich und keinen Augenzeugen auf seiner Seite. Schlechte Voraussetzungen. Das Gericht weist von Anfang an darauf hin, dass es sich nicht vorstellen kann, dass die Zeugen nun auf einmal sagen, dass es ganz anders war und man erstinstanzlich gelogen habe. Deshalb solle man doch die Berufung zurücknehmen, denn am Ende darf zwar das Urteil nicht schlechter werden, aber es „könnte ja sein“, dass die Bewährungsauflagen verschlimmert werden. Dem Mandanten kurz gesagt, das Gericht habe sich festgelegt und er kassiert unter Garantie eine Geldbuße zusätzlich. Mandant betont seine Unschuld, wir kämpfen! Ich erkläre dem Richter noch kurz die Alternative, dass die Zeugen wohl bei ihrer Aussage bleiben werden, aber man anhand der Einlassung möglicherweise erkennt, dass es doch nicht so ganz wie geschildert gewesen war. Wer weiß. Mahne Ergebnisoffenheit an.

Und so wird die Stimmung schon schlechter. Anstatt einer zackigen Berufungsrücknahme muss nun lange und intensiv verhandelt werden. Die Strafe dafür steht schon fest – Geldauflage! Strafe muss sein. Und so wird nun Zeuge für Zeuge vernommen. Die Fragen des Gerichts gehen nur in eine Richtung, selbst die Staatsanwaltschaft hinterfragt ab und zu mal. Meine Fragen werden in einem Maße unterbrochen, wie ich es nicht gewohnt bin. „Ich lasse die Frage nicht zu“ höre ich rund ein dutzend mal. „Die Frage hat der Zeuge schon beantwortet“. Man lässt mich nicht ein Fragenkatalog durchgehen, der natürlich mal Fragen wiederholt, aber zum Sinn hat, den Zeugen durch sich darauf aufbauende Fragen in eine bestimmte Richtung zu lenken. Während meiner Befragung fällt dem Richter auch mal was ein und ich werde unterbrochen. Was ich rüge, aber dazu führt, dass mir das Wort abgeschnitten wird, wo es nicht sein darf. Ich protestiere jedesmal, hin und wieder förmlich zu Protokoll und die Stimmung ist arg gereizt. Ich hätte längst einen Befangenheitsantrag gestellt, würde er denn was bringen.

Dann wird eine Zeugin der Verteidigung vernommen, die allerdings nicht Augenzeugin ist. Sie bemüht sich, ohne zu lügen, allerdings mehr im Sinne einer Meinungsäußerung den Angeklagten als besonnenen Menschen darzustellen. Das ärgert den Richter, obwohl es meiner Ansicht nach nicht groß zur Aufklärung beiträgt. „Sind Sie mit dem Angeklagten liiert“ wird sie befragt und dann „Wissen Sie eigentlich, dass er mehrfach vorbestraft ist?“ Das ist natürlich ein Ding. Man stelle sich vor, die beiden wären wirklich liiert gewesen und der Richter erklärt der Freundin, dass ihr Partner ein Verbrecher ist. Damit aber nicht genug der Belehrung, denn: „Sie schildern ihn als besonnenen und verantwortungsvollen Menschen. Das ist er aber gar nicht.“ Peng. Das sitzt bei dem Angeklagten. Mal abgesehen davon, dass wohl nur Juristen in den Kopf kommt, den „moralischen Wert“ einer Freundschaft am Bundeszentralregisterauszug abzulesen; der Spruch war schlicht beleidigend. Zum Glück war dann erstmal Mittagspause und nach langer Beratung haben wir uns für den Befangenheitsantrag entschlossen.

Den der Richter dann nicht annahm. Er rechnete offenbar damit, aber weigerte sich, ihn entgegenzunehmen. Ich bestand auf Protokollierung und beanstandete, dass man meinen Antrag nicht entgegennahm. Ich solle den aber später stellen, die Zeugen warten doch. Naja, sie warteten noch länger, weil nun der Richter und seine Schöffen beraten mussten, anstatt den Antrag einfach anzunehmen. Mit viel Geplänkel und weil ich wegen des Umstandes, nicht angehört zu werden, einen zweiten Befangenheitsantrag hinterherjagte, was aber erst gar nicht protokolliert wurde, ging es an die Zeugen.

Nun ja. Gestellt habe ich ihn dann doch irgendwann. Jetzt müssen erstmal andere Richter zu seinen Gunsten entscheiden, wie es ausgeht, wissen wir. Aber einen Sinn hatte er dann doch noch: Als der Mandant den Saal verliess, entschuldigte sich der Richter erstmals für seine wirklich anstrengende Art. Und ich konnte dann endlich ihm erklären, warum all das, was ich anprangerte auch wirklich anprangerndswert war. Es gab sozusagen einen Austausch zwischen uns – allein dafür hat sich der Befangenheitsantrag gelohnt. Und vielleicht bin ich ja der eine Fall des Revisionssenats pro Jahr. Das Jahr ist ja noch jung…