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Immer Ärger mit Polizeizeugen

By 17. Januar 2013Allgemein

Sommer 2012:

Der Mandant kommt mit einem Strafbefehl (ein schriftliches „Urteil“ ohne Verhandlung) und einem Beschluss des Amtsgerichts ins Büro. Mit dem Strafbefehl wurde er wegen Sachbeschädigung zu 900,-€ Geldstrafe verurteilt. Er soll ein (Vorhänge-)Schloß aufgebrochen haben, um eine Anlieferung seines Geschäfts durch den Hof zu ermöglichen. Durch den Hof, über den seit Jahren diese Anlieferungen geschehen und deren Eigentümerin nun ein Schloß vorsetzte. Einspruch gegen den Strafbefehl hatte der Mandant schon selbst eingelegt. Aber zu spät. Denn das stand in dem mitgebrachten Beschluss. Der Mandant hat schlicht die Frist von 14 Tagen verpennt. Außerdem, so sagte er nachvollziehbar, war er unschuldig. Der LKW-Fahrer brach das Schloss auf. Eigenmächtig.

Es folgte etwas Geplänkel um die Frage, ob das Gericht den Strafbefehl korrekt zugestellt hatte, aber da gab es kein Durchkommen. Mit anderen Worten: Der Strafbefehl war rechtskräftig. Da machste nix.

Nix? Von wegen. Da gibt es ja noch das Wiederaufnahmeverfahren. In diesem kämpft man allerdings nicht nur gegen die Staatsanwaltschaft, sondern auch gegen das Gericht, das mit Zähnen und Klauen versucht, ein einmal rechtskräftiges Urteil zu verteidigen.

Für einen Wiederaufnahmeantrag gegen Strafbefehle braucht man allerdings eins: Neue Beweismittel. Solche, die sich nicht in der Akte wiederfinden. Und da hatten wir Glück, denn in der Akte befanden sich nahezu keine Beweismittel. Unglaublich, aber wahr: Es wurden keinerlei Zeugen vernommen, allein der Einsatzbericht der Polizei, der inhaltlich völlig falsch war, reichte der Staatsanwaltschaft für den Strafbefehl und dem Gericht leider auch. Nun ja. Aber so konnten wir relativ einfach die von der Polizei angeblich aufgenommenen Zeugen als neues Beweismittel präsentieren, da diese noch nicht vernommen worden sind. Und mitteilen, dass das, was sie angeblich der Polizei gesagt haben, frei erfunden (oder mißverstanden oder was auch immer) war.

November 2012:

Es kommt zur Verhandlung über den Wiederaufnahmeantrag. Für dieses ist ein anderes Gericht zuständig als das, das ursprünglich die Entscheidung getroffen hat. Bedeutet für alle: 50 Kilometer fahren. Außer dem Mandanten, der hat den Termin mehr oder weniger vergessen. Unfein. Zunächst läuft alles nach Plan, denn der angebliche Zeuge, der der Polizei gegenüber behauptet haben soll, dass der Mandant beim Aufbrechen beobachtet worden sei, sagt völlig glaubhaft das Gegenteil. Nichts hat er gesehen, noch nicht mal den Mandanten. Er, seines Zeichens Rentner, war auf dem Weg zum Arzt und bei der Rückkehr war das Kind schon in den Brunnen gefallen. Er meint sogar, dass er den Mandanten noch nicht mal gesehen habe. Nur der Herr Polizist wusste alles besser: Nicht nur, dass er sich sicher ist, sich nicht getäuscht zu haben. Erstens habe der Rentner ihm gesagt, den Mandanten bei der Tat beobachtet zu haben und zweitens habe der Mandant vor Ort selber gestanden, das Schloss aufgebrochen zu haben. Irrtum ausgeschlossen. Warum er das Geständnis nicht in seinem Bericht vermerkt habe, wollte ich noch wissen. Wisse man nicht. Aha. Aber er ist sich eben sicher und kann sich bestens an diesen Fall schwerster Kriminalität erinnern. Und außerdem sei es „traurig“, wenn ich ihm unterstellen würde, nicht die Wahrheit zu sagen. Mir schwant schon jetzt nichts Gutes bei der nächsten allgemeinen Verkehrskontrolle, in die ich bei ihm gerate.

Nun ist meine Position außerordentlich schlecht: Der Mandant nicht vor Ort und (neues) Gericht und Staatsanwalt sind sich einig: Ich bekomme zwar die Wiederaufnahme, diese werde ich aber verlieren. Denn die Aussage des Polizeibeamten sei eindeutig. Was solle man da noch machen? Es gibt keinen Grund, warum der Polizist die Unwahrheit sagen sollte. Irrtümer gibt es bei dieser Art von Beruf nicht. Und überhaupt – wo ist eigentlich der Angeklagte? Hat der kein Interesse? Es sind also immer die gleichen Schemata, die zur Überzeugungsbildung beitragen. Meine Proteste, dass selbst ein „Geständnis“ falsch verstanden worden und es merkwürdig sei, dass dieses sich nicht im Polizeibericht wiederfinde, dafür aber ein Zeuge, der tatsächlich nichts gesehen hat, verhallen im Nichts. Im Gegenteil: „Gut, dann verhandeln wir das durch. Aber dann kann ich auch anders!“ wird mir unverhohlen gedroht. Zum Glück kenne ich den § 373 StPO, welcher besagt, dass das schlimmste, was mir passieren kann ist, dass es bei dem Urteil bleibt. Schlimmer geht nimmer. In einer sehr konfrontativen Atmosphäre verliess ich das Gericht mit einem schlechten Gefühl. Das Gericht war offensichtlich festgelegt. Und das, obwohl der Richter zunächst wirklich ausgesprochen freundlich und sachlich war. Aus diesem Grunde griff ich auch nicht zum Befangenheitsantrag.

Januar 2013:

Und es kommt zur erneuten Verhandlung. Wieder mit allen Beteiligten zuzüglich eines Zeugen, der mir in der letzten Sitzung zum Glück noch aufgefallen war. Denn die hoch betagte Eigentümerin und Schloßvorhängerin schrieb dem Gericht, dass sie wegen ihres Alters nicht kommen wolle. Hatten alle Verständnis für. Sie schrieb zusätzlich, dass sie zwar nichts gesehen habe, aber der Herr D., ein Mieter des Hauses. So kam also noch Herr D. die 50km gefahren, obwohl auch er schon deutlich jenseits der 70 war. Der andere Rentner, der vermeintliche Täterbeobachter, kam dieses Mal aus Hessen angereist, da er umgezogen war. 250km Anreise, die Kosten des Verfahrens stiegen und stiegen. Dieser Rentner wurde als erster vernommen und wiederholte seine Aussage vom letzten Termin. Dann kam Herr D.. Dieser schimpfte wie ein Rohrspatz auf meinen Mandanten und die lästigen LKWs, die ihn ständig anlieferten. Das sei für die Nachbarschaft kaum zu ertragen, außerdem leide das Grundstück unter den schweren Fahrzeugen. Mir schwante nichts gutes, bis: Bis er sagte, dass er den LKW-Fahrer dabei beobachtet habe, das Schloß mit einem Bolzenschneider aufgeschnitten zu haben. Sicher? Ja, sicher.

Und damit war das Verfahren natürlich gewonnen. Selbst die Staatsanwaltschaft verzichtete, den Herrn Polizisten nochmals zum Geständnis zu vernehmen. Er wurde aus seinem Zeugenstand entlassen und schimpfte wie ein Rohrspatz, weil er die 50km in seiner Freizeit anreisen und seine Zeit verplempern würde. Dabei ging er wohl -wieder ein Irrtum- von dem Automatismus aus, dass seine Aussage vom letzten Mal für eine Verurteilung ausreichte. Leider blieb er nicht während meines Plädoyers, sonst hätte er gelernt, wer für die fast 2.000,-€ teure Veranstaltung verantwortlich gewesen ist. Schade.

Fazit: Hartnäckigkeit lohnt sich wieder.