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Dahingerafft…

By 6. Juli 2012Allgemein

…hat es den Blogbetreiber in den letzten beiden Wochen. Nach einem ordentlichen Infekt durfte ich nach einiger Zeit Kontakt aufnehmen zu einem bewusstseinsverändernden Antibiotikum mit integriertem Lebenslustverlust. Ich wusste bis dato gar nicht, dass es auch „Pro-Depressiva“ gibt. Nicht schön. Aber ist ja jetzt so gut wie überstanden.

In all den Anwaltsjahren kann ich mich bis auf eine kleine Sache nicht daran erinnern, dass ich mal krankheitsbedingt einen Termin abgesagt habe. So habe ich pflichtbewusst auch zunächst trotzdem weiterverteidigt. Hauptsächlich in einer Sache wegen der insgesamt fünf Angeklagten und deren Verteidigern. Rechnet man noch die vier RichterInnen und den Staatsanwalt dazu, dann hätte mein Ausbleiben fünfzehn Terminkalender tangiert und das wollte ich nicht. Ich konnte es mir in den verbleibenden zwei Verhandlungstagen auch leisten, mehr oder weniger passiv das Geschehen zu verfolgen und auch ein leidenschaftsloses Plädoyer zu halten – als ich noch fit war, hatte ich in einer Verhandlungspause das Strafmaß in einem informellen Deal mit den Berufsrichterinnen und dem Staatsanwalt abgesprochen. Glücklicherweise hielten sich die Beteiligten an dieses Ergebnis. Damit konnten wir leben.

In der Woche danach ging jedoch gar nichts mehr. Nicht zuletzt, weil man sich angeschlagen doch besser mal schonen sollte. Es galt also von Fall zu Fall die Entscheidung zu treffen, einen Vertreter zu schicken oder den Termin abzublasen. Wenn sich eine Sache jedoch nicht für einen Vertreter eignete, dann spürte man direkt den Beißreflex des Gerichts, die genau darauf bestanden. Es gibt aber manchmal eine Menge Gründe, einen Termin nur selbst zu machen – vor allem, weil der Mandant dies erwarten darf, aber auch, weil man vielleicht die kleinen psychologischen Feinheiten der Prozeßbeteiligten genau kennt. Für die Gerichte scheint es jedoch recht egal zu sein. „Schicken Sie doch einen Vertreter.“ – „Geht nicht. „Warum nicht?“ Aber schlußendlich kann man gegen meine diesbezügliche Entscheidung, jedenfalls in Strafsachen, nichts machen. Die Termine müssen verlegt werden, auch wenn sie schon seit Monaten fest standen. Bedauerlich, auch für mich, lässt sich aber nun mal nicht ändern.

Das reicht dann jetzt aber auch für die kommenden Jahre.