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Schnäppchenteppich

By 31. Mai 2012Allgemein

eBay-Fälle nerven. Sie sind zahlreich, meist geht es um nicht viel und sie blockieren Kapazitäten. Und trotzdem muss und wird natürlich jeder Fall ernst genommen.

Aber es gibt auch Ausnahmen: Da ersteigert der Mandant einen schicken Perserteppich zum Preis von 2.000€. Der Startpreis der Auktion lag bei preisgünstigen 1€. Nach der Auktion nimmt der Mandant Kontakt zum Verkäufer auf und bittet um Mitteilung der Zahlungsmodalitäten. Der Verkäufer, seines Zeichens promovierter Mediziner, denkt aber gar nicht daran, den Teppich an den Mandanten zu diesem Preis zu verkaufen, weil es ihm viel zu wenig ist. Dankenswerter Weise schreibt er das auch dem Mandanten und teilt es auch telefonisch mit: Nämlich, dass der wahre Wert des Teppichs bei mindestens 23.000€ liegen würde und er ihn just an wen anders zu diesem Preis verkauft habe. Der Teppich ist also weg.

Prima, denke ich mir da doch. Ein Teppich im Wert von 23.000€ mit einem verbindlichen Kaufvertrag veräußern und ihn dann aus der Hand geben. Könnte summa summarum unter Abzug des Kaufpreises einen Schadensersatz von 21.000€ ausmachen.

Klingt nach einem guten Geschäft.