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Aufdringlicher Verteidiger

By 7. Februar 2012Allgemein

Den eigenen Ex-Mandanten zu verklagen ist immer wieder ärgerlich. Aber andererseits auch nicht besonders schwer.

So auch diesmal: Der Mandant wurde in einer Strafvollstreckungssache sauber verteidigt und hat sogar das bekommen, womit er ohne Verteidiger gescheitert war, nämlich eine vorzeitige Haftentlassung. So ohne weiteres war damit auch nicht zu rechnen. Die Sache wurde ebenso sauber vorbereitet – allein, die Bezahlung blieb aus.

Nach zig höflichen Schreiben musste dann das Mahnverfahren her halten. Zu meiner Überraschung legte er Widerspruch ein und so mussten wir vor das Zivilgericht. Zu meiner noch größeren Überraschung behauptete der Ex-Mandant auf einmal, er wollte gar nicht von mir verteidigt werden, stattdessen sei ich einfach so in den Knast vorbei gekommen und hätte mich ihm aufgedrängt. Und das ganze noch für umsonst, denn ich hätte sinngemäß versprochen, dafür kein Geld zu nehmen.

Zum Glück bewahre ich Mandantenbriefe auf und so konnte ich dem Zivilrichter die handschriftlichen Schriftstücke vorlegen, in denen ich regelrecht gedrängt wurde, das Mandant zu übernehmen und ihn in der Haft zu besuchen und in einem späteren Schreiben, dass wir uns auf Ratenzahlung verständigen könnten. Ärgerlich ist nur, dass ich davon nichts haben werde, denn es würde mich arg wundern, wenn der gute Herr auf das Urteil auch nur einen Cent zahlt. Aber mal gucken, vielleicht geht ja noch was mit dem Folterwerkzeug des falschen Vortrags vor dem Zivilgericht.

Und: Ja, man soll immer Vorschuss nehmen. Habe ich mich eben getäuscht. Passiert.