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Am BGH geht’s rund

By 8. Februar 2012März 23rd, 2023Allgemein

Die Strafabteilung des Bundesgerichtshofs könnte derzeit als Vorlage für Drehbuchautoren von billigen Soaps dienen. Die höchsten Richter verklagen einander, ein Präsident, der alles andere als eine stringente Personalpolitik fährt und schwer abzuschätzende Folgen für große Strafverfahren.

Was bisher geschah (in kurzen Worten – andere Jurablogs beschäftigten sich etwa hier und hier (Link leider nicht mehr verfügbar) mit der Thematik):

Am BGH werden die Revisionen größerer Strafsachen verhandelt. Alle Strafsachen, die aufgrund der Schwere des Vorwurfs beim Landgericht anfangen, kennen nicht die Berufung, sondern nur die Revision. Über die entscheidet einer von fünf Strafsenaten, dem jeweils eine bestimmte Anzahl von Richtern angehört. Jeder Strafsenat hat einen oder eine Vorsitzenden/Vorsitzende. Ein Vorsitzender Richter dirigiert seinen Senat und muss mindestens 75% der eingehenden Fälle bearbeiten. Nun erreichte die bisherige Vorsitzende des zweiten Strafsenats die Altersgrenze. Nachfolge musste her. Auf die vakante Stelle bewarb sich Thomas Fischer, für einen Richter eines höheren Gerichts mit ausgesprochen liberalen Ansichten. Fischer war bis dato der stellvertretende Vorsitzende des Gerichts und ist in der Strafjuristenwelt nicht nur wegen eines Kommentars zum Strafgesetzbuch, das nahezu jeder Verteidiger und Richter besitzt, ein großer Name. Der Präsident des BGH Tolksdorf hat aber nicht ihn, sondern einen anderen bislang stellvertretenden Vorsitzenden Raum zum Vorsitzenden ernannt. Welche Motivation dahinter stecken könnte, kann man in einem lesenswerten Artikel in der Zeit nachlesen, dort findet sich auch ein Hinweis zu einem bemerkenswerten Aufsatz Fischers, in dem er mit den Rechtslehrern abrechnet, die im Nationalsozialismus sozialisiert wurden und die nicht erkannt haben, wie sehr der damalige Zeitgeist in der Justiz der jungen Bundesrepublik noch verhaftet war.

Hiergegen klagte Fischer vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe und bekam zunächst Recht. Die Richter am Verwaltungsgericht entschieden, dass die Stelle zunächst nicht besetzt werden kann. Erst, wenn die Richter am Verwaltungsgericht die Zeit finden, den Streit unter ihren Kollegen von nebenan endgültig zu entscheiden, kann die Stelle wieder besetzt werden. Und das kann dauern. Man kennt ja die Verwaltungsgerichte – da entscheidet sogar der Vatikan schneller.

Und was macht der BGH? Er macht den Vorsitzenden des vierten Strafsenats nun auch noch zu dem Vorsitzenden des zweiten Senats. Ein Richter mit zwei Senaten unter sich. Er muss also 150% aller Fälle bearbeiten. Abgesehen davon, dass dieses Procedere möglicherweise verfassungswidrig ist, weil das Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 GG) wegen dieser mutigen Hilfskonstruktion verletzt sein könnte und deshalb theoretisch alle Verfahren, die gerade von diesen Senaten bearbeitet werden, später vom Bundesverfassungsgericht beanstandet werden könnten, gibt es noch ein ganz anderes Problem: Nämlich das der materiellen Gerechtigkeit. Es mag ja sein, dass der neue Superrichter, der nun zwei Senate unter sich hat, sein Familienleben, seine Freizeitgestaltung und seine Seminartätigkeit so im Griff hat, dass er es schafft, 150% der Fälle halbwegs zeitnah zu bearbeiten. Aber dass die Qualität der Entscheidungen nicht doch mittelbar leidet, das kann ich mir nicht vorstellen. Man muss wissen, dass der BGH es sich einfach machen kann: Wenn er der Auffassung ist, an einer Revision sei nichts dran, dann besteht die Entscheidung meist nur aus dem einen Satz „Die Revision ist offensichtlich unbegründet.“ In diesen Fällen gibt es auch keine mündliche Verhandlung. Das ist schon unbefriedigend genug für einen Verteidiger, der vielleicht 50 Seiten Revisionsbegründung geschrieben hat und für einen Angeklagten, der deshalb viele Jahre hinter Gitter soll. Diese Entscheidungspraxis erfolgt aber in der absolut überwiegenden Anzahl aller Fälle. Eine Ein-Satz-Entscheidung wird natürlich auch intern unter den Richtern beraten und (hoffentlich) nicht einfach so gefällt, aber dennoch spart man sich eine Menge Zeit mit der ausführlichen Begründung, außerdem erspart man sich eine lästige Verhandlung. Und ich kann mir bei allem Respekt nicht vorstellen, dass so eine Überbelastung eines Doppelvorsitzenden nicht im Ergebnis dazu führt, bei Fällen, die auf der Kippe stehen, nicht doch den Weg des geringsten Widerstandes zu gehen und dann doch mal die Entscheidung mit dem einem Satz zu treffen, um sich lästige Gedanken  und Zeit zu ersparen. Und das ganze ausgerechnet in den wichtigsten Strafsachen, die so anfallen.

So gesehen also sowohl rechtlich als auch tatsächlich ein unangenehmer Zustand – von der Motivation dieser Personalpolitik sogar mal abgesehen. Rechtlich, fürchte ich, wird sich das Bundesverfassungsgericht eher nicht trauen, eine große Anzahl von BGH-Entscheidungen aufzuheben. Ich fürchte da eher eine pragmatisch-ergebnisorientierte Lösung. Ob sich der BGH selber durchringt, Fehler einzugestehen und seine Senate so umkrempelt, dass die Fälle ordungsgemäß bearbeitet werden können, wage ich ebenfalls zu bezweifeln.

UPDATE: Kollege Burhoff berichtet gerade (Link leider nicht mehr verfügbar) von einer neuerlichen „Eskalation am 2.Strafsenat“ und einer aktuellen Meldung, wonach die Senatsmitglieder einzeln vor das Präsidium zitiert werden, um . Von inquisitorischer Stimmung sei die Rede. Da geht noch was in Karlsruhe…