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Lerneffekt

By 24. Oktober 2011Allgemein

Nach der gewonnenen Verfassungsbeschwerde wurde in den Kommentaren und EMails zu diesem Blog die Frage aufgeworfen, ob das denn im Ergebnis etwas bringt; ob die „Fachgerichte“ eine Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht überhaupt jucken würde.

Ich denke, das wird es tun. Zumindest in diesem Einzelfall wird sich das konkrete Unrecht nicht mehr wiederholen. Man wird sich allenfalls fragen müssen, ob es durch eine andere Maßnahme „ausgeglichen“ werden wird und ob man den Tenor der Entscheidung richtig versteht – nämlich das Anrecht des Verteidigers auf eine willkürfreie Entscheidung des Gerichts. Da habe ich tatsächlich auch so meine Zweifel.

Was allerdings bei einer solchen Entscheidung wie auch bei erfolgreichen Revisionsverfahren festzustellen ist: Man gewinnt zumindest meist gewissen Respekt bei dem Ausgangsgericht, dessen Entscheidung aufgehoben wird und hat es in Zukunft doch etwas leichter. Eine gewonnene Revision hat zur Folge, dass der Fall nochmal bei dem selben Gericht (aber mit anderen Richtern) verhandelt werden muss. Der/den Richterinnen und Richtern, deren Entscheidungen aufgehoben worden sind, werden ihre Fehler mit amtlichen Siegel von oben nochmals vorgelegt. Im Prinzip wie eine Art Berichtigung in der Grundschule. Wenn man mal eine erfolgreiche Revision geführt hat gegen eine Entscheidung, die jenseits von Gut und Böse war und bei der man von einem autoritären Richter vorgeführt werden sollte, dann ist allein das Grund genug zur Freude, wenn man sich vorstellt, wie derjenige diese Entscheidung von oben aufnimmt.

Manche Richterinnen und Richter nehmen eine solche Aufhebung aber auch durchaus unsportlich. So hat mir letztens eine Richterin vorgeworfen, sie würde mir -sinngemäß- nicht mehr trauen, weil ich in der Revision einen Verfahrensfehler gerügt hatte, ohne ihn vorher in der Verhandlung anzusprechen. Aha. So ist das also. Sagen wir mal so, wenn ich diesen Fehler provoziert hätte, könnte ich das ja noch teilweise verstehen. Aber die Verhandlungsführung obliegt mir nunmal nicht und für falsche Entscheidungen bin ich auch nicht so wirklich verantwortlich. Besonders bezeichnend ist dann aber, dass sie wohl deshalb so ärgerlich war, weil sie jetzt immer mit Revisionen von mir rechnete und deshalb angestrengt das Verfahren streng formell richtig führen musste. Das ist aber auch wirklich zu ärgerlich.