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Gäfgen

By 5. August 2011Allgemein

Im Prinzip ist in dem kurzen Text von Udo Vetter schon vieles gesagt. Natürlich ist das Urteil, wonach Gäfgen wegen der Androhung von Folter nun Schmerzensgeld vom Land Hessen erhält, vom Ergebnis her völlig in Ordnung und alles andere wäre des Rechtsstaats nicht würdig. Es kommt weder darauf an, dass Gäfgen vor der Folterandrohung tatsächlich ein schlimmes Verbrechen begangen hat, noch darauf, dass der Polizist für sich gesehen durchaus nachvollziehbare Motive gehabt haben mag. Für das eine ist Gäfgen nämlich bestraft worden, für das andere hat der Polizist in seinem Strafverfahren eine außerordentlich milde Bestrafung erfahren. Ein Rechtsstaat duldet schlicht keine Folter. Und das ist gut so.

Dem pöbelnden Bild-Zeitungs-Mob („keine Rechte für Kinderschänder“) sei aber noch auf den Weg gegeben, dass Gäfgen von dem erstrittenen Schmerzensgeld keinen Penny wird behalten können. Man darf davon ausgehen, dass sämtliches Geld direkt in die Verfahrenskosten wandern wird, die im Laufe der Zeit so entstanden sind beziehungsweise, wenn Gäfgen zivilrechtlich von der Opfer-Familie in Anspruch genommen wurde, von dieser gepfändet werden wird. Es konnte also nur um einen Prinzipienrechtsstreit gehen. Da mag man Gäfgen sicherlich auf der einen Seite vorwerfen, Geltungsbedürfnis zu haben, um eine Klage anzustrengen, von der er im Ergebnis außer Presse nichts haben wird. Auf der anderen Seite ist der gesamte Fall Gäfgen in der europäischen Strafrechtswissenschaft sicherlich einer der vielbeachtetsten Fälle überhaupt, der nicht nur in einem beachtlichen Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte mündete, sondern auch in einem mindestens so beachtlichen Minderheitsvotum der unterlegenen Richter beim Gerichtshof, beides nachzulesen hier.

So tieftraurig der Grundfall um den Mord an dem Jungen ist. Rein akademisch ist die nachfolgende Folterandrohung und deren Aufarbeitung juristisch spektakulär. Man könnte einen solchen Fall gar nicht erfinden, weil er zu unrealistisch klingen würde. Was sicherlich auch daran liegt, dass der betroffene Polizist die Folterandrohung nicht in Abrede gestellt hat. So trägt dieser traurige Fall hoffentlich ein wenig dazu bei, dass Folter international noch mehr geächtet wird.

Der Bild-Leser, der Folter und ähnlich Widerwärtiges bei Kindesmördern einschränkungslos für gerechtfertigt erachtet, mag sich bitte vor Augen führen, wie es ist, wenn er selbst unschuldig aus einem dummen Zufall heraus für den mutmaßlichen Täter einer Kindesmißhandlung gehalten wird und dann von der Polizei hart rangenommen wird. Sowas gibt es nicht? Die Polizei ermittelt schon immer den richtigen? Wer nichts zu verbergen hat, kann in eine solche Situation nicht kommen?

Da würde ich nochmal drüber nachdenken.