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Komisches Geständnis

By 19. August 2011Allgemein

Eine Mandantin wurde „aufgrund ihres vollumfänglichen Geständnisses“ verurteilt. Und zwar wegen des vierzigfachen Erwerbs von Heroin. Sie hatte beim Amtsgericht keinen Anwalt und hat 9 Monate, zur Bewährung ausgesetzt, kassiert. Berufung hat sie selbst eingelegt, aber kurz vor der Berufungsverhandlung dann doch den Wunsch gehabt, nicht ohne Verteidiger in die Verhandlung zu gehen.

Sie sagte, das mit den 40 Mal sei nicht richtig. Zweimal sei allenfalls richtig.

Was war passiert? Sie ist von der Polizei (mit-)verhaftet worden, als man ihrem Freund vorwarf, in ein größeres Drogengeschäft verwickelt worden zu sein. Hierzu wurde sie „intensiv“ von der Polizei ins Gebet genommen. Über einen ganzen Tag verteilt immer wieder Vernehmungen, in-die-Zelle-sperren, Besuche beim Gynäkologen, Vernehmungen, Zelle und so weiter… Sie sagt -und so steht es auch im Protokoll der Vernehmung(!)-, dass man ihr in Aussicht gestellt habe, freigelassen zu werden, wenn sie Angaben mache. Und so hat sie viel erzählt. Angeblich auch, dass sie Heroin konsumiere, „seit Weihnachten etwa zwei/dreimal pro Woche“. Das hat die Staatsanwaltschaft hochgerechnet und vierzig Mal Konsum daraus gemacht.

Beim Amtsgericht soll sie auch geständig gewesen sein. So steht es im Urteil. Die Mandantin behauptet das Gegenteil. Eben nur die zwei Male habe sie eingeräumt – im Übrigen habe sie sich bei der Polizei unter Druck gesetzt gefühlt und einfach irgendwas gesagt. Und so steht es auch im Protokoll der Sitzung vom Amtsgericht. Nix Geständnis, sondern „Die Angeklagte lässt sich ein: Das mit den Mengen stimmt nicht. Ich habe nur zwei oder drei Mal was bekommen.“ Trotzdem eine Komplettverurteilung aufgrund Geständnisses. Komisch.

Jetzt also die neue Verhandlung vor dem Berufungsgericht und zum Erstaunen des Berufungsrichters kein Geständnis. Also muss eine vollständige Beweisaufnahme durchgeführt werden – das Berufungsgericht will es sich einfach machen und vernimmt Richter und Protokollführer der ersten Verhandlung. Mit überraschendem Ergebnis: Der Amtsrichter will sich an gar nichts mehr erinnern. Er weiß von nichts. Kennt den Fall und auch die Angeklagte nicht. Er weiß nicht, was damals gesagt worden ist. Wenn aber ein Urteil auf ein Geständnis gestützt worden sei, dann wird es wohl auch eines gegeben haben. Das ist eine umwerfende Logik, die irgendwie nur im Gerichtssälen immer wieder vorkommt.

Damit war das Geständnis nun zumindest zweifelhaft. Auf die Idee, den Abgeber des Heroins zu vernehmen, kam das Gericht erst nach unserem Beweisantrag, aber widerwillig („der war doch gar nicht bei der Vernehmung dabei“ – „Mit Verlaub, Herr Vorsitzender, es geht nicht um die Vernehmung, sondern darum, was wirklich passiert ist„.) Der Abgeber, längst in langjähriger Haft, bestätigte die Angaben der Mandantin.

Und somit kam es zu 38 Freisprüchen und einer sehr vertretbaren Strafe. Aber das nicht ohne die Ansage in der Urteilsbegründung, es sei nur ein Freispruch 2.Klasse, da man nicht einschätzen könne, ob die Angaben bei der Polizei nicht doch richtig gewesen sei. Immer diese Rosinenpickerei bei Gericht. Die Strafprozeßordnung kennt ein solches Klassensystem nicht…