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Protokollführer

By 15. August 2011Allgemein

Letzten Freitag war ich beim Landgericht Bonn und traf dort auf einen überaus freundlichen Protokollführer. Er stellte sich bei mir sofort mit Namen vor und wies darauf hin, dass er heute der Protokollführer sei. Wir plauderten kurz über seine Heimatstadt und seine bevorstehende Pensionierung. Auch während der Verhandlung geizte er nicht mit Selbstbewußtsein, sondern wußte nahezu jede Bemerkung des Vorsitzenden -laut- zu kommentieren. Wenn es von der Richterbank hieß „…für das Protokoll…“ wurde dies sofort mit einem lauten „Ja bitte?“ quittiert und jeder Protokollsatz genüßlich wiederholt. Das war schon irgendwie eine Freude, weil er wirklich sympathisch und liebenswert wirkte – ich nehme an, jeder Bonner Kollege dürfte wissen, von wem ich spreche. Besonders lustig wurde es, als ausgerechnet eine weitere -inzwischen pensionierte- Protokollführerin im Prozeß als Zeugin aussagen musste – über ihre Eigenschaft als Protokollführerin.

Dass es auch anders geht, habe ich an einem Gericht im Ruhrgebiet feststellen müssen. Da mischte sich ein Protokollführer mehrfach in die Verhandlung ein. Allerdings nicht freundlich, sondern immer wieder zum Nachteil des Mandanten. Beispielsweise konnte ich die Richterin von einer Einstellung des Verfahrens gegen Geldbuße überzeugen, die Richterin schlug eine akzeptable Summe vor und er mischte sich ein: „Normalerweise nimmt man 1000 Euro statt 500.“ Oder aber in einer anderen Verhandlung, als der selbe Protokollführer die Einlassung des Angeklagten und die der in seinem Lager stehenden Zeugen mißbilligend kommentierte. Natürlich kommentierte ich dies entsprechend und verbat mir eine Einmischung. Beim nächsten Mal werde ich in die Rechtsgeschichte eingehen als vermutlich erster Verteidiger, der einen Protokollführer wegen Befangenheit ablehnt, was nach § 31 StPO ja -theoretisch- geht.

Um so mehr freue ich mich, wenn es mehr von dem Typ 1, dem Bonner Modell, geben würde.