Skip to main content

Neue Erkenntnisse der Berliner U-Bahn-Tat

By 29. Juli 2011März 23rd, 2023Allgemein

Ob das auch in der Bild-Zeitung und den vergleichbaren Blättern steht, die das Papier nicht wert sind, auf dem sie gedruckt sind?

Man erinnert sich an den öffentlichen Aufschrei nach der Attacke in einer Berliner U-Bahn-Station. Zu sehen ist ein Jugendlicher, der einen Erwachsenen krankenhausreif geschlagen hat. Ohne Grund. Die Staatsanwaltschaft stellte flugs ein Video ins Netz, um angeblich gezielt nach dem Täter fahnden zu können.

Der Haftrichter sah keinen Grund für den Vollzug eines Haftbefehls und entließ den Jugendlichen bis zur Hauptverhandlung

Was folgte war ein Aufschrei der Empörung. Die Bild-Zeitung ließ den Richter steckbrieflich suchen. Und ansonsten das übliche Bild: Forderungen aus der konservativen Ecke nach mehr Polizei, mehr Überwachung, mehr Uniform. Wie immer halt.

Nur hat die ganze Sache einen kleinen Schönheitsfehler: Der Vorfall hat sich ein klein wenig anders ereignet: Dieses sehr anschauliche Video der Berliner Abendschau [EDIT: Das Video ist leider nicht mehr verfügbar](das Video ist insgesamt sehenswert – der Tatablauf wird ab etwa 02:10 dargestellt) zeigt die von der Staatsanwaltschaft nicht gezeigten Sequenzen. Bewertet man dies, dann bleibt es natürlich eine brutale Gewalttat, keine Frage. Der erste verbale Angriff geht auch scheinbar von dem Täter aus. Nach dieser Verbalattacke aber geht das spätere Opfer aktiv und sehr offensiv zum Angriff über. Er steht auf, geht in Angriffspose, während der Täter noch auf der Bank sitzt. Der Täter steht auf und wird vom Opfer nun mehrfach nach hinten geschubst. Beide -Täter und Opfer- sind dabei sturztrunken. Das Opfer provoziert unabläßlich. Der Täter reagiert dann nach etwa drei deutlichen Schubsern nach hinten mit den brutalen Schlägen und Tritten.

Die Tat wird dadurch nicht gerechtfertigt. Aber die damalige Boulevard-Diktion, ein völlig unschuldiger Unbeteiligter sei niedergeschlagen worden, das ist nicht mehr haltbar. Und das erklärt -zudem-, warum der Haftrichter so entschieden hat, wie er entschieden hat.

Prof. Henning Müller bewertet die nur sequentielle Veröffentlichung des Tatvideos durch die Staatsanwaltschaft Berlin als mißbräuchlich. Zurecht weist er -wie auch der Bericht der Abendschau- darauf hin, dass es um ein vielfaches bessere und gestochen scharfe Fotos des späteren Täters gab, die man hätte veröffentlichen können, wäre es der Staatsanwaltschaft wirklich ausschließlich um die Fahndung gegangen.

Und abgesehen davon ist auch hier das Fazit das gleiche wie in der Diskussion um den norwegischen Umgang mit Straftätern: Mehr Polizei, mehr Überwachung, mehr Uniform – all das braucht es nicht zur Verhinderung dieser Tat. Sie wäre nicht geschehen, wenn nicht das spätere Opfer sich seinerseits so aggressiv verhalten hätte. Dem „normalen“ Fahrgast wäre in dieser Konstellation mutmaßlich nichts passiert.

So ätzend diese wechselseitige Gewalt auch ist.