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Humorlose Staatsanwaltschaft

By 12. Juli 2011Allgemein

Es ging um die Frage, wer der Fahrer eines unfallflüchtigen Fahrzeugs war. Zeugen haben den Fahrer davonlaufen sehen. Der Mandant sagte mir und auch der Polizei, er sei nicht gefahren, sondern sein Freund X.

Nun kennen ja alle das Problem der Wiedererkennung, wenn nur eine Person auf der Anklagebank sitzt. „Der wird dann schon der richtige sein“, so kann jedenfalls mancher Zeuge denken. Und so schlug ich vor, dass wir uns unmittelbar vor der Hauptverhandlung alle brav nach hinten setzen: Angeklagter, alle Zeugen, der X, die Zuschauer und meine Wenigkeit. Dann sollten die Zeugen, die den Fahrer gesehen haben, sich aus dieser Gruppe den herauspicken, der es ihrer Wahrnehmung nach war. Bevor ich als erkennbarer Verteidiger mit geschulterter Robe mit dem angeklagten Mandanten spreche.

So schlug ich es schriftlich vor. Die humorlose Stellungnahme der Staatsanwaltschaft: „Das ist nicht mit den Regeln der Strafprozeßordnung vereinbar. Wir sind dagegen!“

Schade. Hätte ein bißchen was von Barbara Salesch gehabt. Und spannend wäre es geworden, wenn die Zeugen übereinstimmend auf mich gezeigt hätten…

Das Verfahren hat sich dann kurz vor der Verhandlung doch noch anders erledigt, aber schade finde ich es schon, dass man zur Wahrheitsfindung nicht mal eine Wahlgegenüberstellung durchführen kann. Die StPO beschreibt ja schließlich nur das Procedere in der Verhandlung und schweigt dazu, was in den Minuten zuvor geschehen kann.