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Die Seher von Bochum

By 22. Juni 2011März 23rd, 2023Allgemein

Gleich mache ich eine kleine Verteidigung in Bochum. Nichts spektakuläres. Bei der Vorbereitung auf den Prozeß las ich die gesamte, von meinem Büro kopierte Akte und finde ein Hauptverhandlungsprotokoll. Gedanke 1: Ich wusste gar nicht, dass es in der Sache schonmal eine Verhandlung gab. Gedanke 2: Das ist ja schon das Protokoll von morgen.

Tatsächlich: Das vorbereitete Protokoll ist schon in der Akte. Die Verhandlung beginnt pünktlich um 10.10 Uhr. Der Richter xy ist anwesend, auch die Urkundsbeamtin und sogar die Angeklagte ist anwesend.

Es ist natürlich nur der noch nicht weiter ausgefüllte Vordruck des Protokolls. Aber dennoch ist es schon bemerkenswert: Denn im Protokoll steht zum Beispiel schon, dass der Angeklagten das letzte Wort gegeben wird. Die Angeklagte wird auch über ihr Schweigerecht belehrt, sogar alle Zeugen werden umfassend belehrt. Auch wird die Mandantin nach dem Urteil darüber belehrt, dass sie gegen dieses Urteil Berufung oder Revision einlegen kann. Dazu muss man wissen, dass man etwaige Verfahrensfehler nahezu immer durch das Protokoll beweisen muss. Das Protokoll spricht die Wahrheit, es hat die sogenannte „absolute Beweiskraft“. Einfach gesprochen: Selbst wenn es komplett lügt, geht man bis zum (schwierigsten) Beweis des Gegenteils davon aus, dass es sich so ereignet hat, wie es dort geschrieben steht.

Nehmen wir an, es wird sich wirklich ein durchgreifender Verstoß ereignen. Den könnte man nur dann angreifen, wenn die Protokollführerin es bemerkt und den Mut hat, die entsprechende Passage (beispielsweise „letztes Wort“) einfach zu streichen. Praktische Relevanz also gleich Null. Dafür hat das Gericht schon im Vorfeld ein revisionssicheres Hauptverhandlungsprotokoll. Man kann ja seine eigenen Urteile nicht genug gegen böse Angriffe der Verteidigung schützen.

Es ist leider üblich, dass die Gerichte vorgefertigte Protokolle benutzen. Hier muss nur ergänzt und gestrichen werden. Es ensteht der Eindruck, dass alles tausendprozentig formgerecht verhandelt worden ist. Ein vorgefertigtes Protokoll bedeutet auch, dass man den Urkundsbeamten nicht viel zutraut. Ich hätte keine Bedenken, wenn das Gericht mit einer Checkliste arbeiten würde, damit man an alles wichtige denkt. Aber ein schon vorgeschriebenes Protokoll verdient die Bezeichung „Protokoll“ nicht, schon gar nicht, wenn das Protokoll dazu dienen muss, später Dinge zu beweisen, die sich in der Verhandlung eben nicht ereignet haben. Schon oft genug haben Kollegen und ich erleben müssen, dass in den vorgefertigten Protokollen eben Unwahrheiten stehen. Und dann verliert man im Zweifel eine Revision, obgleich man im Recht ist.