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Wie pfändet man beim Staat?

By 24. Juni 2011Allgemein

Im Oktober und November des vergangenen Jahres verteidigte ich in einer kleinen Bußgeldsache beim Amtsgericht Wuppertal. Nach zwei Verhandlungstagen gibt es einen Freispruch.

Noch im November schreibe ich die Rechnung an den Staat und beantrage Kostenfestsetzung. Im Dezember legt die Staatsanwaltschaft „sofortige Beschwerde“ dagegen ein, dass wir (trotz Freispruchs) die Kosten überhaupt ersetzt bekommen. Ich habe schon erhebliche Bedenken gegen die Zulässigkeit der Beschwerde (warum, würde hier zu weit führen), halte sie aber auch inhaltlich für plumpen Unsinn. So sieht es dann auch das Landgericht, die Mitte Januar entscheiden, dass die Staatsanwaltschaft irrt.

Daraufhin erhöhe ich meine Rechnung noch um die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Nun ist Ende Juni und ich warte noch immer auf das Geld aus Wuppertal. Der Bezirksrevisor, diese merkwürdige Einrichtung zur Kürzung von Anwaltsgebühren, hat schon im Februar sein OK gegeben, was fehlt ist der Beschluß und das Geld.

Ich brauche nicht zu erwähnen, was passiert, wenn man auf staatliche Forderungen monatelang nicht reagiert. Leider fehlt mir auch die Möglichkeit, den Gerichtsvollzieher zum Amtsgericht zu schicken und Roben zu pfänden und diese anschließend versteigern zu lassen. Oder das Eingangskonto des Finanzamts sperren zu lassen. Ich könnte gegen Forderungen des Finanzamts (ist ja auch Landeskasse) aufrechnen, aber der Streß kostet mich mehr Nerven als es Spaß bringt. Wer also noch gute Ideen hat, wie man an sein wohlverdientes Geld kommt – immer her damit.

Schönes Wochenende!