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Der Scheidungsgutschein

By 20. April 2011Allgemein

Der Anwaltsschuster sollte bei seinen Rechtsleisten bleiben. Oft habe ich mich schon geärgert, wenn Kollegen sich im Strafrecht versuchen, die in anderen Rechtsgebieten zuhause sind. Man kann so viel kaputt machen, wenn man nicht weiss, wann man welche Anträge stellen kann und stellen muss oder wie man überhaupt sachgerecht Anträge stellt, die nächste Instanz schon vor dem geistigen Auge habend.

Auf einem StrafverteidigerInnenseminar letztens hat ein Kollege sich so geäußert: „Das Strafrecht sollte den Strafrechtlern vorbehalten bleiben. Ich wildere ja auch nicht in anderen Fachbereichen. Wenn Sie etwa mit mir zum Arbeits- oder Sozialgericht zögen, würden Sie sich dort lebenslänglich einfangen.“ Den fand ich gut.

Nun, Arbeitsrecht gehört durchaus noch zu meinem Tanzbereich, aber bei Baurecht verstehe ich schon oft die Sachverhalte gar nicht. Kommt trotzdem mal jemand, wird er freundlich zu einem Kollegen gelotst.

Im Familienrecht mache ich durchaus schonmal Ausnahmen. Eigentlich lasse ich die Finger davon, aber einfache Scheidungssachen ohne viel Regelungsinteresse kann man mal machen. Zumindest für gute Freunde oder Familienmitglieder. In meiner Anfangszeit als Anwalt fand ich es zudem sehr lustig, Freunden zur Hochzeit Gutscheine für eine etwaige Scheidung der jeweiligen Ehe zu schenken. Zweimal habe ich das gemacht. Zweimal wurde ich doof angeschaut. Aber zweimal musste ich diese Gutscheine auch wieder einlösen. Seitdem nehme ich davon Abstand.

Gutscheine für Strafverteidigungen zu verschenken habe ich noch nicht gewagt. Könnte heikel werden…