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Furchtbare Juristen, Band 2: Augsburg

By 25. März 2011März 23rd, 2023Allgemein

Heute will ich von einem unerträglichen Verfahren gegen den Augsburger Strafverteidiger Stephan Lucas berichten, welches sich derzeit vor dem Landgericht Augsburg ereignet. In dieses Verfahren bin ich glücklicherweise nicht involviert. Aber allein das, was ich durch die Berichterstattungen in den Medien sowie einer Stellungnahme seines Verteidigers Bockemühl anläßlich einer Fortbildungsveranstaltung weiß, bringt mich regelrecht zur Weißglut.

„Furchtbare Juristen“, eine Monographie von Ingo Müller, ist eine Pflichtlektüre für jeden Juristen. Thematisiert wird das Wirken der Justiz in der Zeit des Nationalsozialismus sowie in der Zeit vor 1933 (etwa wie mit Hitler selbst in Prozessen umgegangen wurde) und insbesondere der Umgang der bundesrepublikanischen Justiz mit den Justiztätern aus dem Nationalsozialismus. Man kann die sorgfältig recherchierten Schilderungen Müllers nur schwer ertragen und das gilt nicht nur für die Greuelurteile, die willfährige Richter in dieser schrecklichen Zeit getroffen haben. Nein, das gilt auch für den sanftmütigen Umgang mit den Tätern bei der vollkommen fehlgeschlagenen Aufarbeitung ab 1949. Es gibt zum Schutz vor Unrechtsurteilen zum die Straftat der Rechtsbeugung. Darunter fallen Richter, die -etwas verkürzt gesprochen- vorsätzlich unter Mißachtung der Gesetze und zum Nachteil einer Partei urteilen. Dieser Paragraph des Strafgesetzbuches kann eigentlich gestrichen werden. Er hat nämlich einen entscheidenden Denkfehler: Richter müssen über ihre Kollegen urteilen. Das gelang nach 1949 in keinster Weise. Wie bei Müller nachzulesen ist, wurden evidenteste und grausamste Rechtsverstöße nie geahndet. Täter wie Filbinger, dem späteren Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, die unrechte Todesurteile aussprachen und sogar noch gesetzeswidrig vollstrecken liessen, wurden nie zur Rechenschaft gezogen. Filbinger selbst wurde noch nicht einmal angeklagt. Andere Täter wurden freigesprochen, weil bei ihnen keine besondere Absicht des Rechtsmissbrauchs nachzuweisen wäre. Kurzum: Aus welcher Motivation heraus auch immer – fast alle Fälle von Richter-Unrecht im Nationalsozialismus endeten in der Zeit danach glimpflich, wenn sie überhaupt angeklagt wurden oder es Freisprüche gab.

Was hat das alles mit einem Fall zu tun, der derzeit in Augsburg verhandelt wird? Nun, auch hier geht es darum, was passiert, wenn Richter über Richter urteilen müssen; in diesem Fall über die Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen von Richtern, bei denen bereits sich das Gebälk des Gerichtssaals biegt.

Worum geht es in dem Verfahren: Angeklagt ist ein Strafverteidiger. Er verteidigte jemanden, dem Handel mit großen Mengen Marihuana vorgeworfen worden ist. Nach Darstellung des angeklagten Verteidigers wurden zu Beginn dieser Verhandlung zwischen ihm, der Staatsanwaltschaft und den beiden Berufsrichtern Gespräche über einen „Deal“ geführt. So etwas ist durchaus üblich. Es wurden Angebote etwa wie folgt gemacht: Gesteht der Angeklagte und benennt Mittäter bekommt er eine Strafe von 4 Jahren  plus x Monate, gesteht er nur ohne weitere Mittäter-Benennung gibt es 6 Jahre und ohne alles kann es eine zweistellige Strafe geben. Dieser „Deal“ kam aber nicht zustande, der angeklagte Mandant wollte unter diesen Voraussetzungen kein Geständnis ablegen. Am Ende gab es eine Verurteilung zu 8 Jahren und 6 Monaten.

Hiergegen führte der Verteidiger die Revision zum BGH. Unter anderem begründete er diese damit, dass es mit Blick auf die Verhältnismäßigkeit nicht sein könne, daß man für die selbe Tat bei einem Geständnis 4 Jahre in Aussicht gestellt bekommt und ohne ein solches 8 Jahre und 6 Monate erhält. Er bezog sich dabei ausdrücklich auf die informellen Vorgespräche zum „Deal“.

Der BGH holte dann sogenannte dienstliche Stellungnahmen der beiden Richter ein. Und jetzt kommts: Beide Richter behaupteten, es habe solche Gespräche nicht gegeben. Punkt.

Und was macht der BGH daraus? Natürlich, er schreibt in seinen die Revision verwerfenden Beschluss, dass es befremdlich sei, von dem Verteidiger mit unwahren Vorbringen konfrontiert worden zu sein. Wohlgemerkt: Der Verteidiger wurde nicht nochmal befragt, auch nicht die Staatsanwaltschaft. Die blosse Äußerung der Richter reichte den anderen Richtern zur Entscheidung der Frage, wer denn gelogen hat. Ist klar.

Damit war das eine Verfahren beendet. Das andere ging aber sofort los. Die Staatsanwaltschaft Augsburg liess es sich nicht nehmen, gegen den Verteidiger zu ermitteln, weil er (angeblich) die Unwahrheit gesagt habe. Ermittlung trifft die Sache allerdings nicht wirklich, denn es wurde gar nicht ermittelt. Was wirklich gewesen ist, hätte man aber aufklären können. Wenn man gewollt hätte. Denn es gäbe ja noch weitere Zeugen, etwa die damaligen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte oder den damaligen Angeklagten, der schließlich auch vor Ort war. Das ist aber auch nur ein Verbrecher. Ohne weitere Ermittlungen überhaupt durchzuführen klagte man aber den Verteidiger auf blosser Grundlage der Stellungnahmen der Ausgangsrichter zum Landgericht an. Vorwurf: Strafvereitelung. Warum Strafvereitelung? Weiß ich auch nicht.

In dem Verfahren werden nun aber doch Zeugen vernommen.

Zeuge 1, der seinerzeit zweite Richter: Es habe keine Absprache gegeben.

Danach Zeuge 2, der seinerzeit Vorsitzende Richter: Er könne sich nicht mehr wirklich daran erinnern, meint aber, es habe keine Absprache gegeben. Dies sei nicht seine Art (was die Kollegen vor Ort vehement bestreiten – es sei stets seine Art, heisst es).

Dann kommt die damalige Staatsanwältin in den Zeugenstand. Diese -und das ist wichtig- arbeitet inzwischen nicht mehr bei der Staatsanwaltschaft Augsburg. Sie habe, so sagt sie, nochmals ihre Notizen hinzugezogen und festgestellt, dass es doch Absprachen gab. Das habe sie notiert. Sie selbst war es auch, die diese Absprachen initiiert habe, deshalb sei sie sich sicher. Außerdem gebe es noch einen weiteren handschriftlichen Vermerk in der Sitzungsakte der Staatsanwaltschaft, der auch auf ein geringeres Strafmaß hindeute, stamme aber nicht von ihr. Die Staatsanwaltschaft weigerte sich zunächst, dieses Aktenstück zu präsentieren, tat es letztlich aber auf Druck der Verteidigung doch. Die Notiz stammt von einem Staatsanwalt, der die Staatsanwältin in der mehrtägigen Verhandlung einmal vertreten hatte und der sich wiederum nicht erklären konnte, warum er etwas von „4 Jahren“ schrieb. Mit anderen Worten: Es war klar, dass die Richter die Unwahrheit sagten.

Nun sollte man meinen, der Drops sei gelutscht. Denkste. Denn was beantragt nun die Staatsanwaltschaft in dem Verfahren gegen den Verteidiger? Freispruch? Weit gefehlt. Der Oberstaatsanwalt, ein gewisser Herr Zechmann, beantragte allen Ernstes die Verurteilung von Lucas. Es sei „sehr weit hergeholt, den Richtern unwahre Angaben zu unterstellen, wenn man bedenkt, welchen Beruf sie ausüben.“ Da weht also der Wind her. Es ist nur logisch, dass Richter eigentlich schon von Berufs wegen nicht lügen können. Genau so wenig wie falsch entscheiden. Den Bericht der Staatsanwältin, die die Version der Richter letztlich entlarvte, benannte der Staatsanwalt laut SZ nur in einem Nebensatz seines Plädoyers, ohne ihn zu bewerten. Klar sei: Der Verteidiger habe falsch vorgetragen und gehöre bestraft. Sein Strafantrag: Ein Jahr und neun Monate Freiheitsstrafe!!! Diese könne nur zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn gleichzeitig ein Berufsverbot von drei Jahren hinzukomme.

Als ich das gelesen habe, blieb mir eine Menge weg, nicht nur die Spucke. Ein Urteil wird voraussichtlich am 1.4.2011 in Augsburg fallen. Man kann wirklich nur hoffen, dass die Richter, die jetzt entscheiden müssen, den Mut haben, das, was die Richter in ihren dienstlichen Stellungnahmen abgegeben haben, als das zu bezeichnen, was es ist und auf Freispruch wegen erwiesener Unschuld zu entscheiden. Allerdings fällt es mir manchmal schwer, daran zu glauben. Denn die Folge wäre, dass die Richter als nächste auf der Anklagebank zu sitzen hätten. *Das* ist nun wirklich schwer vorstellbar. Leider nicht nur in Bayern.

Eine gute Dokumentation der Vorfälle um diesen Prozess findet man auf den Seiten der Initiative Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger, dort in der Rubrik „Termine“ unter „Prozess gegen unser Mitglied RA Stephan Lucas“ oder in dem Blog des früheren Richters am OLG Hamm Burhoff [LINK ENTFERNT] unter „Augsburger Puppenkiste“.