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Mein erstes Mal

By 12. Februar 2011Allgemein

Heute berichte ich von meinem ersten Mal. Von meiner ersten Verteidigung vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Wohlgemerkt in einer mündlichen Verhandlung. Strafsachen größeren Kalibers beginnen in der ersten Instanz vor dem Landgericht. Wird gegen die Urteile des Landgerichts Revision eingelegt, so landet diese beim BGH. Etwa 97% (geschätzt) werden davon im schriftlichen Verfahren entschieden, einige wenige werden mündlich in Karlsruhe (oder in Ausnahmefällen in Leipzig, wo einer von fünf Strafsenaten seinen Sitz hat) verhandelt.

Lang, lang ist es her. Es war im Jahr 2001, woran ich mich recht genau erinnern kann. Kurz nach den Anschlägen des 11.September 2001 und am Tag nach dem zweiten Champions-League-Heimspiel meines geliebten FC Schalke, denn ich bin extra früher aus dem Stadion gegangen, um nicht ganz mitten in der Nacht in Karlsruhe anzukommen.

Ziemlich nervös begab ich mich dann morgens drauf zum Sitzungssaal, nicht ohne mich ausgiebig auf den Termin vorzubereitet zu haben. Rund 20 Minuten vorher war der Saal schon rappelvoll, was mich etwas wunderte. Es hielt auch jemand in diesem Saal einen Vortrag. Von draußen lauschte ich und konnte so hören, wie ein wissenschaftlicher Mitarbeiter des BGH einer Zuschauergruppe älteren Semesters meinen Fall erklärte. Praktisch für mich war, dass er der Gruppe auch erläuterte, wo genau die Richter des BGH die Probleme des Falls sehen. Sehr praktisch, denn so konnte ich mich in der verbleibenden Zeit auf meine mitgebrachte Literatur stürzen, um auf alle Fragen vorbereitet zu sein.

Dann begann die Verhandlung. Die Vorsitzende Richterin stellte kurz die Formalien fest und der Berichterstatter führte in den Sachverhalt ein. Hiernach wurde mir das Wort erteilt mit der ausdrücklichen Bitte, nicht so viel zu schwafeln, sondern mich auf die strittigen Punkte zu konzentrieren; alles andere würde den Senat nicht interessieren. Das scheint mir die übliche Ansprache an junge Anwälte zu sein, damit diese sich nicht höllisch blamieren und den anderen die Zeit stehlen. Ich konnte dann in meinem Plädoyer meine Sicht der Dinge darstellen. Im Gegensatz zu Verhandlungen vor Amts- oder Landgerichten wird man allerdings durchaus von den Richtern während des Plädoyers unterbrochen, was im Sinne einer Diskussion zu verstehen ist. Man wird auf Gegenargumente zur eigenen Argumentation hingewiesen und hat selbstredend die Chance, direkt hierauf einzugehen – was natürlich nur geht, wenn man inhaltlich in der Sache tief drinsteckt und diese rechtlich gut vertreten kann. Mir hat dieser Stil sehr zugesagt, da er das Gefühl gibt, in der Sache auch noch etwas erreichen zu können. Jeder Verteidiger kennt die Situation, dass man zum Plädoyer ansetzt, aber schon ganz genau weiß, wie das Gericht entscheiden wird. Sehr oft hat man den Eindruck, der/die RichterIn hat sich schon längt unabrückbar festgelegt, ist nicht bereit, den eigenen Standpunkt nochmal zu überdenken. Manche RichterInnen schreiben das Urteil sogar während des Plädoyers (wenn es nicht schon vor der Verhandlung fertig war). Da sind mir diese prüfungsähnlichen Verhandlungen vor dem BGH doch sehr recht.

Nach meiner Wenigkeit war nun der Bundesanwalt (das Karlsruher Pendant zum Staatsanwalt) dran. Als dann im Anschluß gefragt wurde, ob es noch etwas zu sagen gäbe, überlegte ich, ob ich noch etwas zu einer Teileinstellung des Verfahrens sagen sollte. Während ich mit diesem Gedanken schwanger ging, ergriff nochmal der Bundesanwalt das Wort, um zufällig genau diesen meinen Gedanken zu formulieren. Kurz danach war ich allerdings froh, zu lange überlegt und den Antrag nich gestellt zu haben. Der Bundesanwalt holte sich nämlich für seinen Vorschlag zurecht einen ziemlichen Rüffel ab: „Herr …, Sie wissen doch, dass es seit eh und je gefestigte Rechtssprechung des Senats ist, dass wir über derlei Anträge nicht entscheiden.“ Zack. Das sass. Ich nickte natürlich wissend, obwohl ich das auch nicht wusste.

Nach zwei Stunden Beratung wurde zur Urteilsverkündung hereingerufen. Alle schienen überrascht über mein Erscheinen. „Ihre Kollegen verschwinden immer zur Urteilsverkündung“.

Ich wollte es mir jedoch nicht nehmen lassen. War doch mein erstes Mal.

Die Entscheidung des BGH (BGH 4 StR 245/01) gibt es hier zum nachlesen.