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Strafrechtlicher Europapokal

By 14. September 2016März 23rd, 2023Allgemein

Im letzten November berichtete ich darüber, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine bahnbrechende Entscheidung getroffen hat. Bahnbrechend ist sie nicht nur, weil ich sie höchstselbst erstreiten durfte, sondern weil ich sie für absolut richtig und wichtig halte. Jetzt endlich, nach rund zehn Monaten, liegt die deutschsprachige Übersetzung des Urteils vor, dass ich gerne an dieser Stelle veröffentlichen möchte.

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Kurz zusammengefasst stärken die Europäischen Richter die Unschuldsvermutung. Im Ausgangsfall wurde die Bewährung meines Mandanten widerrufen, weil er eine neue Straftat begangen haben soll. Der Schönheitsfehler: Die neue Straftat war nicht durch ein förmliches Gerichtsverfahren nachgewiesen. Gegen den Mandanten wurde bis dato nur ermittelt – es gab zwar auch ein Geständnis, dies wurde jedoch kurz darauf widerrufen. Dennoch hat das Gericht diese Vorwürfe ausreichen lassen und den Mandanten nach dem Bewährungswiderruf inhaftiert. Landgericht und Bundesverfassungsgericht fanden das soweit okay. Das Gericht in Straßburg attestierte der Bundesrepublik aber letztendlich einen Menschenrechtsverstoß, denn die Unschuldsvermutung besagt nun schlicht und einfach, dass ein Beschuldigter solange als unschuldig zu gelten hat, bis er rechtskräftig verurteilt wurde.

Lernt man eigentlich schon im ersten Semester. Muss man nur ernst nehmen.