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EGMR erklärt der deutschen Justiz die Unschuldsvermutung

By 13. November 2015März 23rd, 2023Allgemein

Fünf Jahre hat es gedauert, aber in der Ruhe liegt die Kraft. Für einen meiner Mandanten konnte ich erfolgreich eine Beschwerde gegen die deutsche Justiz vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg durchfechten (El Kaada v Germany; EGMR 2310/10; Bericht bei LTO). Das Gericht hat es als erwiesen angesehen, dass die Gerichte in Deutschland mit ihren Entscheidungen im Fall meines Mandanten die Menschenrechtskonvention verletzen – dafür steht ihm nun eine satte Entschädigung zu.

Der Fall

Mein -damals noch sehr junger- Mandant wurde ursprünglich zu einer Jugendstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt. Wenn also nichts neues anbrennt, muss er nicht ins Gefängnis. Aber plötzlich brannte es dann doch lichterloh. Man warf ihm vor, einen Einbruch in ein Hotel verübt und sich an der dortigen Kasse bedient zu haben. Weit weg von zuhause wurde er wegen dieses Vorwurfs festgenommen, da ein Haftbefehl in der Welt war. Wie es durchaus üblich ist, haben die beteiligten Polizisten dem (jungen!) Mandanten das Blaue vom Himmel vorgelogen – wenn er vor dem Richter ein Geständnis ablegen würde, käme er wieder frei. Das hört sich doch prima an, dachte sich der Mandant und gestand. Und fand sich einige Minuten später hinter Gittern wieder. Die Polizisten hatten ihr Geständnis und die Versprechungen waren heiße Luft.

Als ich dann zu dem Mandanten Kontakt bekam, entschieden wir uns, das Geständnis zu widerrufen. Wir erklärten, wie es war und begründeten das Ursprungsgeständnis mit den Lügen der Polizeibeamten und der Leichtgläubigkeit des Mandanten. Das Ermittlungsverfahren nahm weiter seinen üblichen Lauf, der Mandant saß zunächst weiter in Untersuchungshaft.

Die deutschen Gerichtsentscheidungen

Als der Jugendrichter, der die Bewährungsentscheidung traf, von dem Geständnis hörte, klatschte er in die Hände und beschloss, die Bewährung zu widerrufen. Denn wegen des Geständnisses sei ja klar, dass eine neue Straftat begangen worden sei. Egal, was bei der neuen Sache rum kommt – ab in die Strafhaft (die durchaus unterschiedliche Bedingungen hat als die Untersuchungshaft). Ein Urteil in der neuen Sache gab es noch längst nicht. Ich wunderte mich, dachte ich doch bis dahin immer, dass es eine Unschuldsvermutung gäbe. Das Geständnis war widerrufen worden. Zwar ist das erste Geständnis ein Indiz, aber wegen des Widerrufs doch kein hundertprozentiger Schuldbeweis. Außerdem ist auch ein Geständnis immer an den weiteren Tatsachen zu überprüfen. Das war dem Richter aber alles herzlich egal. Auch auf die Beschwerde ließ er sich nicht erweichen. Und auch das Landgericht gab ihm recht – das Geständnis reiche für den Widerruf einer früher gewährten Bewährung. Wir konnten es kaum fassen, haben wir doch schon in diesem Stadium darauf hingewiesen, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Sache in einem früheren Fall genau so sieht wie wir. Aber was interessiert es die Provinzrichter, was in Straßburg geurteilt wird. Dachte sich dann wohl auch das Bundesverfassungsgericht, denn wir erhoben Verfassungsbeschwerde – und scheiterten.

Der EGMR

Somit war der Weg für eine Menschenrechtsbeschwerde offen. Denn Artikel 6 der Menschenrechtskonvention sieht unter anderem die Binsenweisheit vor, dass ein Mensch bis zu seiner rechtskräftigen Verurteilung wegen der ihm vorgeworfenen Tat als unschuldig zu gelten hat. Hiergegen haben das Amtsgericht Gladbeck, das Landgericht Essen und auch das Bundesverfassungsgericht letztlich verstoßen. Also auf nach Straßburg.

Aber so ein Verfahren beim EGMR dauert und dauert. Zunächst müssen alle Unterlagen eingereicht und die Beschwerde begründet werden. Wenn das Gericht die Sache für aussichtslos oder nicht wichtig genug erachtet, bekommt man in der Regel eine schmucklose Nachricht, dass das Verfahren nicht entschieden wird. Dann ist das Ende der Fahnenstange erreicht. Wir bekamen jedoch die Bitte, noch weitere, bestimmte Unterlagen vorzulegen, was schon ein gewisses Indiz dafür war, dass man in Straßburg Lunte gerochen hatte. Und nach einer weiteren (langen) Zeit wurde die Bundesregierung darüber informiert, dass über die Beschwerde entschieden werden soll. Es folgt ein Austausch von Argumenten für die eigene Rechtsauffassung und gegen die der Bundesregierung (die im Glauben ist, ihre Gerichte achten stets die Menschenrechte). Und schließlich kommt die Aufforderung des Gerichts, man solle nichts mehr schreiben, es werde irgendwann eine Entscheidung gefällt.

Die Entscheidung des EGMR

Und diese liegt seit gestern vor. Das Ergebnis überrascht nicht, weil es ein klarer Verstoß gegen die Unschuldsvermutung war. Und dennoch ist die Freude groß. Eine solche Entscheidung bekommt man nicht alle Tage. Das Gericht stellt die überragende Bedeutung der Unschuldsvermutung bis zum Beweis des Gegenteils als elementaren Grundstein eines Rechtsstaats heraus. Es ist nach meiner und der Ansicht des Gerichts schlicht verboten, jemanden als schuldig anzusehen, der noch nicht verurteilt ist. Verdächtig ja, aber schuldig nicht. Und Schuld wäre hier die Voraussetzung gewesen, die zum Bewährungswiderruf notwendig gewesen wäre. Ein bloßer Verdacht kann niemals eine Strafhaft begründen, allenfalls eine Untersuchungshaft – und hier liegen entgegen der Ansicht der Bundesregierung nachhaltige Unterschiede. Interessant auch: Der EGMR betont zudem, wie das ursprüngliche Geständnis zustande kam – nämlich von einem sehr jungen Menschen ohne Beistand seines Verteidigers während seiner Vernehmung. Zwar zieht das Gericht, soweit ersichtlich, keine Schlußfolgerungen aus diesem Umstand, aber ein deutlicher Wink auf die Wertigkeit einer Aussage mit Verteidiger ist hieraus schon abzuleiten.

Und nun?

Viele Jahre sind vergangen. Der Mandant ist inzwischen erwachsen und hat sich gefangen. Er hat seine strafrechtliche Karriere abgeschlossen und führt ein normales Leben. Dieses kann er nun mit 7500€ mehr bestreiten, denn diese Summe hat ihm der EGMR als Schadensersatz zugebilligt. Zahlbar innerhalb von drei Monaten durch die Bundesregierung. Außerdem gibt es noch die Anwaltskosten von über 2000€ zurück und noch ein paar Zinsen. Der Jugendrichter, der die grundfalsche Ausgangsentscheidung verzapft hat, ist inzwischen pensioniert, so dass auch insoweit keine rechtswidrigen Inhaftierungen von Unschuldigen mehr zu erwarten sind. Funfact am Rande: Es handelt sich um den selben Richter, dem das Bundesverfassungsgericht schon 2011 attestiert hatte, (meine) Grundrechte mit Füßen zu treten.