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200€ Strafe? Machen ‚Se 220 draus!

By 5. Juni 2015Allgemein

Angeklagt war der Diebstahl einer Spendenbüchse voller Kleingeld. Von einer dieser dubiosen Tierschutzorganisationen, die in Wirklichkeit keine Tiere schützen, sondern ihre Gesellschafter.

Der Mandant konnte jedoch beobachtet und später identifiziert werden. Dennoch gelang es ihm, seine Beute nach Hause zu retten. Dort angekommen wollte er sich über den Inhalt der Büchse hermachen. Sein Problem: Nicht nur die Dose war pickepackevoll, sondern auch der Mandant. Und in diesem bedauerlichen Zustand schaffte er es einfach nicht. So sehr er sich auch bemühte – die Dose wollte nicht aufgehen. Also ließ er einstweilen von seinem Vorhaben wieder ab und stellte die Spendenbüchse in sein Regal. Und dort machte sie sich recht dekorativ, was den Mandanten veranlasste, sie gleich als seine eigene Spardose zu verwenden. Nach und nach schmiss er dort sein Kleingeld des Tages rein.

Monate später kam es dann zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht wegen Diebstahls. Der Mandant -gerichtserfahren und deshalb nicht sonderlich aufgeregt- brachte einfach die Dose mit zur Verhandlung. Satte 2 Kilogramm voller Münzgeld befanden sich drin. Aufbekommen hatte er die Dose noch immer nicht, dafür gefüllt mit seinen eigenen Ersparnissen. „Mein eigenes Geld können Sie auch behalten“. Trinkgeld für’s Gericht sozusagen, das noch auf die 200€ Geldbuße oben drauf kam. Und schwupps war das Verfahren eingestellt…