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Böser Polizeizeuge, guter Polizeizeuge

By 23. Dezember 2014Allgemein

Der Umgang mit Polizeizeugen ist für einen Verteidiger oft frustrierend. Polizeizeugen sind Berufszeugen. Sie sind es gewohnt, vor Gericht als Zeugen aufzutreten und ihre Eindrücke zu schildern. Sie wissen nach einiger Berufserfahrung, wie sie befragt werden und wie eine Gerichtsverhandlung funktioniert. Dadurch wirken sie vor Gericht naturgemäß selbstbewusst – ganz im Gegensatz zu den Zeugen, die einen Gerichtssaal das erste Mal von innen sehen. Macht das die Aussagen aber auch glaubhafter? Eigentlich nicht, denn ob hinter der Fassade eines selbstsicheren Auftretens eine wirklich erlebte Wahrnehmung, eine nur eingebildete Wahrnehmung oder gar eine Lüge steckt, das lässt sich anhand eines solchen Auftritts ohne weiteres nicht überprüfen. Was aus Verteidigersicht das regelmäßige Frusterlebnis aber erst ausmacht, ist der Kuschelkurs, den Gericht und Staatsanwaltschaft mit diesen Zeugen fahren. Dass der Wahrheitsgehalt der Aussagen von Polizeizeugen überhaupt angezweifelt wird, erlebt man nahezu nie. Dazu werden die Standardargumente „der Polizeizeuge hat keinen Grund, zu lügen“ und „er riskiert bei einer Falschaussage seinen Job – das würde er nicht tun“ ausgepackt. Dass letzteres Argument genau so auch für andere Zeuginnen und Zeugen gelten müsste -denn auch manche von denen haben einen Beruf- wird übersehen. Und dass Polizistinnen und Polizisten durchaus normale Menschen sind, die wie alle anderen Dinge falsch wahrnehmen können oder allzu menschliche Motive haben können, unliebsame Personen falsch oder zumindest übermäßig zu belasten, das wird ebenfalls gar nicht in Betracht gezogen. Fast möchte man meinen, der innerhalb der Polizei herrschende Corpsgeist greife auch über auf Gericht und Staatsanwaltschaft. Man kann regelrecht beobachten, dass die Justizangehörigen sich nach einem Prozess bei Polizistinnen und Polizisten dafür rechtfertigen, wenn ein Verfahren mal eingestellt wird oder der vermeintliche Delinquent ausnahmsweise freigesprochen werden musste. Die Verteidigung gegen Anklagen wegen sogenannten Widerstands gegen Polizisten oder Beleidigungen stehen aus den genannten Gründen unter einem besonderen Stern. Solche Prozesse sind anders als andere. Dort sind die vermeintlichen Geschädigten nicht nur blosse Zeugen – sie sind Polizeizeugen, die von den Gerichten einen solchen Vertrauensvorschuss genießen, der die Verteidigung dagegen ungleich schwerer macht. Ein Gericht dafür zu sensibilisieren. dass an der Aussage der Polizeizeugen vielleicht doch etwas unstimmig ist, ist nahezu ein Meisterstück.

Die besondere Gefahr, die sich daraus ergibt: Die Polizistinnen und Polizisten wissen um ihren Stand innerhalb der Justiz. Das ist soweit alles gut, so lange diese Berufsgruppe die Wahrheit berichtet. Aber sobald unlautere Motive im Spiel sind, sich eine Polizistin oder ein Polizist auf den Schlips getreten fühlt und seine/ihre Wahrnehmung übersteigert darstellt oder sogar jemandem bewusst schaden möchte, wird es zur realen Gefahr für den betroffenen Bürger. Man munkelt, es würde solche Fälle ganz real geben.

Aber es gibt auch positives von Polizeizeugen zu berichten. Vor einigen Tagen verteidigte ich jemanden wegen eines angeblichen Einbruchs. Auf Streife entdeckten Polizisten von einem Einbruch in flagranti auf Fahrrädern flüchtende Täter. Mitten in der Nacht. Davon überrascht setzte man zur Verfolgung an, zunächst mit dem Auto, dann in einer wilden Verfolgungsjagd zu Fuss und durch ein Wohngebiet. Für eine Minute verlor man die Flüchtenden aus dem Auge und fasste dann – meinen Mandanten. Der war leicht überrascht, auf einmal festgenommen zu werden. Saß er doch schon geraume Zeit auf einer Parkbank. Aber wer hält sich schon mitten in der Nacht zufällig in dieser Gegend auf. Er muss es doch sein. Meinten auch die Polizeizeugen. Der erste war sich sicher, dass der Mandant der Täter war. Er schilderte daher die Situation auch so, dass es eindeutig Herr Mandant war, den man auf dem Fahrrad flüchtend gesehen, verfolgt und schließlich festgenommen hatte. Kein Zweifel. Auch nicht wegen des Verlustes des kurzzeitigen Sichtkontakts. Er war identisch gekleidet, hatte die gleiche Statur und das mit dem Sichtkontakt ging ja nur ganz kurz verloren. Die Umstände, die unseren ersten Polizeizeugen selbst daran hätten zweifeln lassen können, wurden einfach heruntergespielt. Auch der zweite Polizeizeuge, der die Verfolgung zu Fuß aufnahm, war sich eigentlich sicher. Eigentlich. Er muss es ja gewesen sein. Wer sollte es anders gewesen sein? Aber er räumte in der Befragung sehr ehrlich ein, dass der Mandant bei der Festnahme nicht nur alles abgestritten, sondern er dies auch sehr glaubwürdig getan hätte. „Ich habe ihm das absolut geglaubt. Aber ich habe lange drüber nachgedacht – er müsste  der Täter sein.  Das, was er damals gesagt hat, klang trotzdem total nachvollziehbar.“ Und die Angaben des Mandanten war es tatsächlich. Sie waren, gemessen an den Kriterien der Aussagepsychologie, klassisch glaubhaft – sie waren detailliert, konstant, hinreichend speziell. Und so war es am Ende eben so, dass der Mandant zwar theoretisch der Täter hätte sein können, aber im Zweifel für den Angeklagten freigesprochen wurde. Und das mit großer Wahrscheinlichkeit wegen der ehrlichen Aussage des Polizisten. Hätte dieser Polizist, so wie sein zuerst aussagender Kollege, unbedingt die Verurteilung des Mandanten gewollt, hätte er diesen Teil seiner Aussage einfach auslassen können und alles wäre vermutlich wie immer gelaufen. Aber es war eine erfrischend ehrliche Aussage, die zu einem völlig richtigen Freispruch führte.