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Unter 10€ pro Tag lohnt Strafe nicht

By 25. Februar 2013Allgemein

…so die Aussage eines Strafrichters. Es ging um eine Strafbefehlssache, bei der es in der Verhandlung nur noch um die Höhe der Strafe ging. Dass es Geldstrafe werden würde war klar, dass es 60 Tagessätze geben würde, ebenso klar. Nur wieviel bekommt jemand an Geldstrafe pro Tagessatz? Normalerweise in etwa das, was er netto pro Tag zur Verfügung hat. Dies wird allerdings schwierig bei jemandem, der sich als Flüchtling mit Lebensmittelgutscheinen durchschlagen muss und nur einen geringen Teil seiner Mittel als Taschengeld in bar erhält.

In der Regel gibt es bei Personen, die von Hartz IV leben müssen, einen Tagessatz von 10€. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die wesentliche Gleichstellung von Leistungen für Asylbewerber dürfte dieser Tagessatz also auch auf diesen Personenkreis Anwendung finden. Wegen der Lebensmittelpakete und der geringen Barleistungen erlaubte ich mir, dies wenigstens in diesem Fall anzuzweifeln. Ich erntete allerdings eine barsche Abfuhr des Richters. Für ihn fange Strafe erst bei 10€ pro Tag an. Darunter lohne sich es gar nicht, Geldstrafen zu verhängen. Soll der Angeklagte doch danach einen Ratenantrag stellen, aber bei ihm -dem Richter- gäbe es aus Prinzip keine Strafe unter 10€ pro Tag. Andere Kollegen verhängen auch schon mal 8€, aber das täte er nicht.

Interessante Rechtsauffassung, sollte man meinen, steht doch im § 40 StGB sehr eindeutig, dass es auf den Einzelfall ankommt und die Geldstrafe bei einem Euro und nicht erst bei 10€ pro Tag los geht. Was ja auch logisch ist, denn es soll auch Leute geben, die über gar kein Geld verfügen und auch die sieht mal -eigentlich ebenfalls logisch- im Vergleich häufiger auf der Anklagebank.

Die Diskussion blieb allerdings nur eine Diskussion, denn es stellte sich heraus, dass die hier zuständige Stadt vor einigen Wochen die Lebensmittelpakete abgeschafft hat und „normales“ Geld zur Verfügung stellte. Das war vor der Verhandlung so noch nicht klar, so dass es bei den 10€ verbleiben konnte. Was bleibt, ist die interessante Rechtsauffassung des Gerichts und die Hoffnung, dass bei der Berechnung des Einkommens demnächst nicht noch die erzielten Gelder aus Straftaten hinzukommen. „Sie verdienen also 500€ netto pro Monat, dazu kommen, schätzen wir mal 700€ pro Monat aus Einbrüchen, das ergibt dann einen Tagessatz von 40€„.