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Friedensrichter

By 8. September 2011März 23rd, 2023Allgemein

Auf dem Weg zum gestrigen Gerichtstermin habe ich im Radio (zumindest den Anfang) eines interessanten Gesprächs (Link leider nicht mehr verfügbar) mitbekommen. Thema war das Tätigsein von sogenannten „Friedensrichtern“ aus dem islamischen Kulturkreis, aber im hiesigen Rechtskreis.

Bei dem Bericht musste ich öfters schmunzeln, obwohl er ernstes beinhaltete. Denn mir kam das alles doch irgendwie sehr bekannt vor. Friedensrichter nach dieser Definition sind im Prinzip Schlichter in Streitigkeiten zwischen -meist- islamischen Familien, die sich miteinander im Streit befinden. Nicht das Schlichten ist dabei das Problem, sondern der Umstand, dass dies in bewußter Ignoranz der hiesigen Gesetze geschieht.

Das Schlichten ist dann kein Problem, wenn es -so wurde ein Beispiel in dem Bericht genannt- um reine Zivilstreitigkeiten geht, etwa beim Gebrauchtwagenkauf. Es wird aber dann zum Problem, wenn es ins Strafrecht geht. Dies wird aber, so ist meine Erfahrung, voll in Kauf genommen. Als Verteidiger wird man in solche intrakulturellen Schlichtungen gar nicht erst eingeweiht oder gar um Rat gefragt – man riecht sie aber meilenweit gegen den Wind. Klassich sind die Fälle, in denen es beispielsweise um Körperverletzungen geht. Der Täter T verprügelt etwa Opfer O, der sich erheblich verletzt. Die Polizei ermittelt und vernimmt auch den O, zum Beispiel im Krankenhaus. O sagt der Polizei, was passiert ist. Kurz vor dem Termin erfährt man dann über ein paar Ecken, dass der O keine Aussage machen will, auch die Strafanzeige habe er schon längst zurückgenommen. Hintergrund ist, dass die Familien der Streithähne sich schon intern mit Hilfe des Friedensrichters oder der Familienoberhäupter geeinigt haben, meist in Form einer üppigen Geldzahlung. Gegenleistung ist dann die Anzeigenrücknahme und das Versprechen, keine Aussage machen zu wollen oder die Dinge anders oder im besseren Licht darstellen zu wollen.

Das Problem ist dann nur sehr oft, dass beides nicht viel nutzt. Eine Rücknahme der Strafanzeige bringt nicht sehr viel. Das Verfahren geht jedenfalls weiter, denn der Anzeigenerstatter ist nicht der Chef des Verfahrens, sondern die Staatsanwaltschaft. Das Opfer ist „nur“ Zeuge. Und als Zeuge muss er aussagen. Tut er dies nicht oder erzählt er verabredungsgemäß Nonsens, um dem Täter aus der Patsche zu helfen, dann wird das in der Regel so unglaubwürdig klingen, dass am Ende der Täter bestraft wird und das Opfer auch, etwa wegen Falschaussage. Der weise Richter wird den Braten natürlich auch riechen und die unterstellte Zahlung zwischen T und O strafmildernd als Wiedergutmachung berücksichtigen.

Rein wissenschaftlich betrachtet ist dieses Institut des Friedensrichters hochinteressant. Es handelt sich faktisch um eine Paralleljustiz, die ihrerseits nach unseren Gesetzen verboten (Strafvereitelung, Anstiftung zur Falschaussage) ist und den Betroffenen -oft- nicht viel nutzt.