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Verfolgung Unschuldiger

By 7. Juli 2011Allgemein

Ich lerne nie aus. Es gibt also auch Strafprozesse, die nur angeleiert werden, weil der Staat Angst vor Regreßforderungen hat. Folgender „kleiner Skandal“ landet auf dem Schreibtisch:

1.

Der Mandant wird als LKW-Fahrer neu angestellt. Gleich an seinem ersten Arbeitstag baut er mit dem für ihn ungewohnten Fahrzeug einen Unfall. Beim Abbiegen schrappt sein Auflieger ein anderes Fahrzeug an. Der Mandant bemerkt dies nicht und fährt weiter, kann aber durch Zeugen ermittelt werden.

2.

Es folgt das Einschreiten der Polizei. Diese beschlagnahmt sofort den Führerschein des Mandanten. Der erste Arbeitstag ist damit auch gleich der letzte, denn einen Fahrer ohne Führerschein braucht kein LKW-Unternehmer der Welt.

3.

Gegen die Beschlagnahme erheben wir Widerspruch und nach etwa 2 Wochen bekommt der Mandant seinen Führerschein wieder. Nicht so seinen Job.

4.

Der Staatsanwalt nimmt Kontakt mit mir auf. Er will das Verfahren einstellen und fragt, ob ich auf Entschädigungsansprüche wegen des beschlagnahmten Führerscheins verzichten würde.

5.

Ich antworte und gratuliere zunächst zu der guten Idee der Einstellung, denn der Mandant hat nunmal nichts bemerkt und damit liegt keine vorsätzliche Fahrerflucht vor. Und natürlich verzichte ich nicht auf Entschädigungsansprüche. Warum sollte ich? Immerhin ist der Mandant durch das Abluchsen des Führerscheins arbeitslos geworden.

6.

Der Staatsanwalt stellt das Verfahren ein.

7.

Ich beantrage Entschädigungsansprüche. Zunächst mal dem Grunde nach und noch nicht der Höhe.

8.

Der Staatsanwalt schreibt mir: „Die Ermittlungen werden wieder aufgenommen.“

9.

Er beantragt ohne weitere Ermittlungen beim Amtsgericht einen Strafbefehl über 40 Tagessätze plus Entziehung der Fahrerlaubnis plus(!) Fahrverbot.

10.

Das Amtsgericht lehnt diesen Antrag ab. Das Gericht sieht genau, wo der Hase lang läuft und wundert sich mit einer relativ deutlichen Begründung darüber, dass -seltsam, seltsam- der Antrag auf Strafbefehl als Reaktion auf den Entschädigungsantrag folgte.

Was heißt das? Wäre der Strafbefehl durchgegangen, dann wäre dem Mandanten der Führerschein komplett entzogen worden. Der Staat bräuchte dann keine Entschädigung zu leisten. Diese Entschädigung ist in diesem Fall sicherlich nicht von schlechten Eltern, denn zumindest einen gewissen Zeitraum der Lohnfortzahlung wird man in Ansatz bringen können.

Der Staatsanwalt war sich nach seinen eigenen Ermittlungen sicher, dass dem Mandanten ein Verstoß nicht nachzuweisen sei. Daraufhin stellt er ein. Ohne weitere Erkenntnisse behauptet er dann von heute auf morgen das Gegenteil und beantragt die Bestrafung des Mandanten. Ganz offensichtlich aus dem einzigen Grund, nicht einen Entschädigungsanspruch verantworten zu müssen.

Hat man noch Worte? Ich jedenfalls nicht mehr. Man munkelt, Verfolgung Unschuldiger sei auch eine Straftat. Wildes Anklagen von Sachverhalten, von denen man selber nicht überzeugt ist, ist jedenfalls kein gutes Zeichen für die Behörde, die sich selbst (Vorsicht: Schenkelklopfer!) „objektivste Behörde der Welt“ nennt.

Ich erlaube mir mal, auf die recht klaren Worte der Amtsrichterin hinzuweisen.