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Billige Fangfragen

By 27. Juli 2011Allgemein

Es steht Ihnen frei, sich zu den Vorwürfen zu äußern oder zu schweigen. Wenn Sie sich zu den Vorwürfen nicht einlassen und stattdessen schweigen, dürfen und werden wir dies nicht zu Ihrem Nachteil verwenden. Haben Sie das verstanden?“

So die Ausführungen des Vorsitzenden einer Landgerichtskammer gestern in einem Termin.

Ja.“

So die Antwort des Mandanten.

Und? Wie wollen Sie’s halten?“ – „Ich möchte mich zu den Vorwürfen nicht einlassen.“

Jetzt sollte eigentlich alles klar sein und das Gericht weiter in seinem Programm machen. Stattdessen die unerwartete Gegenfrage:

Warum denn nicht?“

Was passiert wohl in dieser Situation in einer Vielzahl von Fällen, in denen ein Angeklagter ohne Verteidiger ist? Oder wenn der Verteidiger bei so einer Gegenfrage nicht explodiert, so wie gestern. Natürlich: Eine Menge werden sich schon aufgrund der Autorität eines Richters auf die Diskussion einlassen und dem Gericht genug Stoff liefern, hinterher aus der eigenen Darstellung eine Verurteilung (mit-)abzuleiten.

Auf meine empörte Reaktion hiess es, man sei halt neugierig und wolle dies einfach wissen und es wäre nett, wenn der Mandant darauf eine Antwort geben könne und nicht ich immer dazwischen funken würde. Ich darf natürlich so viel funken, wie ich will, aber der Mandant gab dann trotzdem selber die richtige Antwort.

Es lässt aber tief blicken, wie es diese Kammer mit dem Schweigerecht so hält.