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Eine Klage über 5€ bitte

By 8. Juni 2011Allgemein

Manchmal kommen Mandanten und wollen jemanden verklagen, der ihnen noch 5,46€ schuldet. Für den Anwalt ist dann die wirtschaftlichste Vorgehensweise die: Aufstehen, in der Hosentasche nach dem Portemonnaie nesteln, dem Mandanten die fünf Euro und sechsundvierzig Cent in bar auszahlen und ihm noch einen guten Tag wünschen. Wirtschaftlich die schlechteste Lösung ist, solch einen Fall dann tatsächlich zu bearbeiten. In einem augelasteten Büro produziert die Bearbeitung eines solchen Falles im Ergebnis deutlich mehr Kosten als es Honorar dafür gibt. Und die Differenz übersteigt deutlich die 5,46€.

Es gibt wirklich solche Fälle. Zum Glück selten. Meistens kann man den Klagewilligen das Vorhaben auch bei freiwilliger Zahlung von 10€ nicht ausreden, denn es geht dann ums Prinzip. Ich bin zwar auch irgendwie jemand aus der Prinzipienreiterfraktion, wenn es um die Strafprozeßordnung geht, aber manche Sachen sind dann doch etwas schwierig. Auch Warnungen vor den Kostenfolgen, falls man einen Prozeß verliert, helfen dann wenig.

Neulich gab es so ein Verfahren. Alle Warnungen meinerseits verhallten und ich musste Klage erheben (ja, man kann als Anwalt auch Mandate ablehnen, aber manchmal kann man es aus Gründen eben nicht). Das Verfahren zog sich fast über ein ganzes Jahr – Schriftsätze wechselten hin und her, der Justizapparat sowie zwei Anwaltskanzleien wurden ordentlich auf Trab gehalten. Mit welchem Ergebnis? Wir haben den Prozeß verloren. Der Mandant hat die beteiligten Personen verwechselt. Kosten summa summarum knappe 300€!

Eine neue Klage gegen die andere Person konnte ich erfolgreich ausreden. Strike!