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Wer hat das Beweismittel?

By 25. Mai 2011Allgemein

Dem Mandanten wird vorgeworfen, bei einer Hausdurchsuchung eines Freundes, den er besucht hatte, ein Tütchen mit Gras aus dem Fenster geworfen zu haben. Fest steht: Es wurde auch ein Gras-Tütchen aus dem Fenster geworfen. Fraglich ist nur, wer es geworfen hat und wem es zuvor gehörte.

Die Polizei ist sich sicher, dass es der Mandant war. Der Mandant sagt, es sei der Wohnungsinhaber gewesen. Der Wohnungsinhaber bestätigt das, obwohl er noch am Vormittag der Hausdurchsuchung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde. Wegen Gras-Besitzes. Und die Polizei die Wohnung durchsuchte wegen -genau!- Verdacht des Besitzes von Gras.

Trotzdem ist sich die Polizei sicher, wenngleich die Beamten noch nicht mal mehr wissen, wer an dem Einsatz beteiligt war, ob die Tür aufgemacht oder aufgebrochen wurde und so weiter. Auch wurde das Gesicht des Werfers nicht gesehen.

Dennoch: Polizisten lügen bekanntlich vor Gericht nie. Völlig undenkbar. Sie vergessen auch nichts. Haben ein fantastisches Gedächtnis und belasten schließlich niemanden zu Unrecht.

Deshalb musste ich beantragen, das Tütchen auf Fingerabdrücke untersuchen zu lassen. Das Problem: Das Tütchen ist angeblich gar nicht da. Die Polizisten behaupten zwar, sie hätten es der Staatsanwaltschaft gegeben, diese hat es aber nicht in der Akte. Jetzt gibt es gleich zwei Probleme: Polizisten lügen bekanntlich vor Gericht nicht, Staatsanwaltschaften sind aber auch stets korrekt. Also ist es mein Problem, wenn ich einen gewinnbringenden Beweisantrag habe, aber das Beweismittel weg ist.

Darauf will ich mich jedoch nicht einlassen. Ich habe das Tütchen nicht, so viel steht schonmal fest. Irgendeiner wird es schon haben. Erstmal lasse ich bis zur nächsten Verhandlung suchen, danach muss ich wohl den Antrag stellen, die Räumlichkeiten der Staatsanwaltschaft durchsuchen und das Beweismittel beschlagnahmen zu lassen 😉