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Legalize it!

By 12. April 2011Allgemein

Ein Betäubungsmittelprozess. Wie so oft. Ich müsste mal Statistik führen um zu sehen, ob es Delikte gibt, die noch häufiger vorkommen.

Vorwurf war die Einfuhr einer relativ geringen Menge (unter 3 Gramm) Marihuanas aus den Niederlanden.

Besonders waren an dem Fall aber zwei Dinge: Zum einen die große Anzahl an Vorstrafen, es waren über zwanzig, dabei auch viele aus dem BtM-Bereich. Zum anderen das Verteidigungsvorbringen, denn wir haben lange und breit die medizinische Vorgeschichte des Mandanten erläutert. Dieser ist aufgrund einer langjährigen Depression inzwischen (untechnisch gesprochen) abhängig von bestimmten Antidepressiva. Diese verursachen bei ihm allerdings heftige Nebenwirkungen. Und gegen diese ist kein Kraut gewachsen. Kein Kraut? Doch: Marihuana! Konsumiert er dies, wirkt das THC schmerzlindernd, entspannend und appetitanregend. Viele Ärzte hatte er aufgesucht, viele Medikamente ausprobiert, aber geholfen hat letztlich nur THC (Marihuana).

Das bestätigte auch der auf meinen Antrag hin vernommene Sachverständige. Er stellte zunächst die Vorerkrankungen des Mandanten fest und bestätigte, daß THC sehr geeignet ist, die Nebenwirkungen der anderen Medikamente erfolgreich zu lindern. THC, so bestätigte er, hat in bestimmten Fällen beste therapeutische Wirkung. Was in anderen Ländern auch durchaus zum therapeutischen Einsatz von THC führe; etwa in der Schweiz oder in den USA würden entsprechende wissenschaftliche Studien mit großem Erfolg laufen, so der Sachverständige. In Deutschland sei man noch nicht so weit, hier würde man dem THC-Einsatz auf medizinischer Ebene auf für ihn schwer nachvollziehbarer Weise skeptisch gegenüber stehen. Ein Politikum.

Jedenfalls gelang es, trotz der reichlichen Vorstrafen noch eine Bewährungsstrafe zu erreichen (in der ersten Instanz beim Amtsgericht wurde der Mandant, damals noch ohne Anwalt, zu einer Strafe ohne Bewährung verurteilt), nachdem auch das Gericht von dem Vortrag des Sachverständigen beeindruckt war.

Dennoch bleibt trotz des relativen Erfolges ein Beigeschmack, denn im Ergebnis wird der Mandant, der krank ist, für das Beschaffen seines Medikaments kriminalisiert. Ich bin gespannt, ob ich noch die Zeit erleben werde, in der die Politik an dieser Stelle umdenkt. Ein erster Schritt könnte der therapeutische Einsatz sein, der wissenschaftlich nachgewiesen ist.