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Das Biest und die Schöne

By 6. April 2011Allgemein

Glück und Unglück liegen ja bekanntlich oft recht nah beeinander. So ist es kein Zufall, dass auch die erfreulichsten und unerfreulichsten Momente des Verteidigens sich ähnlich sind, sich sozusagen ein Kreis schliesst.

Das Biest ist in diesem Fall die Saalverhaftung. Sie ist glücklicherweise ein recht seltenes Exemplar, aber wenn sie mal kommt, dann ist Holland in Not. Von Saalverhaftung spricht man, wenn ein sich auf freiem Fuß befindlicher Angeklagter freiwillig seiner Verhandlung stellt und dann während dieser Verhandlung oder unmittelbar nach ihrem Ende verhaftet wird. Schon rein rechtlich darf die Saalverhaftung nur ein seltenes Exemplar sein, denn um jemdanden zu verhaften, bedarf es bestimmter Haftgründe. Der in freier Wildbahn am häufigsten mißbrauchte verwendete Haftgrund ist der der „Fluchtgefahr“. Wenn jemandem eine hohe Strafe droht oder diese sogar schon ausgesprochen ist, nur das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, weil Revision oder Berufung eingelegt werden könnten, dann behaupten Gerichte oft, diese Person könne sich dann der Bestrafung zur Flucht entziehen. Der Fluchtanreiz sei hoch, also gibt es Untersuchungshaft. Wenn sich aber jemand in Erwartung seiner Verurteilung dem Verfahren stellt, dann legt er meines Erachtens nach dar, dass er eben nicht flüchten will, denn sonst hätte er es längst getan. Nichts desto trotz kommen Saalverhaftungen vor. Dagegen kann man sich zwar beschweren, aber trotzdem fährt der Mandant erst mal ein. Sitzt dann noch die Familie im Saal, ist der Jammer groß und die psychische Belastung für alle, inclusive den Verteidiger, ausgesprochen hoch.

Ein Mandant von mir erlitt vor einiger Zeit dieses Schicksal. Er kam zu jeder Verhandlung pünktlich und wurde zu einer Strafe von drei Jahren verurteilt. Das ist eigentlich nicht viel und dennoch verhaftete man ihn. Das Landgericht Essen sah Fluchtgefahr wegen der Kontakte des Mandanten in den Stuttgarter Raum. Als wenn Stuttgart aus der Welt wäre. Leider scheiterte die Beschwerde, das Oberlandesgericht Hamm hielt diesen Beschluß und auch die dagegen eingelegte Verfassungsbeschwerde wurde abgewiesen, obgleich das Verfassungsgericht in nahezu wortgleichen anderen Fällen anders entschied. Aber Gerichtsentscheidungen haben oft etwas von unerlaubtem Glückspiel. Mal sehen, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg diesen Fall in einigen Jahren entscheiden wird, denn dort liegt der Fall jetzt.

Um so schöner ist es, wenn man häufiger das Gegenstück erlebt. Denn die Schöne, das ist die Entlassung, bei der man live dabei ist und idealerweise noch darauf hingearbeitet hat. Sei es in einem Haftprüfungstermin oder am Ende einer Hauptverhandlung. Hier blickt man in strahlende Gesichter und auch hier gilt: Wenn Familie oder Freunde zusehen, macht es doppelt Spaß. Dafür lohnt es sich zu arbeiten. Und natürlich für die Verhinderung des Biestes.